Heirat in den USA - Anerkennung in Deutschland

Online-Rechtsberatung
Stand: 12.12.2017
Frage aus der Online-Rechtsberatung:
  • Ausgangslage: Heirat zwischen zwei Deutschen, wobei Frau ehem. Moldawierin und dort geschieden. Deutsches Standesamt verlangt zur Anerkennung der Scheidungsurkunde die Anhörung des Ex-Ehemanns. Dies ist aber aus persönlichen Gründen völlig ausgeschlossen, keine Option. Weiterhin wird die Legislation der Urkunde verlangt, wofür eine Reise nach Moldawien mit ungewissen Erfolgsaussichten nötig ist.
  • Frage: können die o.g. Hindernisse durch eine Heirat im Ausland (z.B. USA, New York inkl. Apostillierung) ausgeschlossen werden? Wird die Ehe auf jeden Fall in D anerkannt (z.B. zwecks Namensänderung, Änderung Steuerklasse) oder kann es sein, dass das Standesamt dennoch die Anhörung und Legislation verlangt? Handelt es sich um Ermessensentscheidung einzelner Beamter oder besteht Rechtssicherheit bei dieser Vorgehensweise?
Antwort des Anwalts

Der deutsche Standesbeamte prüft nach einer erfolgten Hochzeit im Ausland (hier USA) nicht mehr, ob die materiellen Voraussetzungen für eine Ehe vorlagen. Das ist ausschließlich das Recht des die Trauung vornehmenden Standesbeamten (hier des ausländischen Standesbeamten).

Der deutsche Standesbeamte überprüft nur noch, ob die materiell geschlossene Ehe den formalen Voraussetzungen entspricht.

Ich weise sie aber daraufhin, dass zwar häufig bei Trauungen im Staate New York ein Scheidungsurteil nicht vorgelegt werden muss. Da jedoch jederzeit die Vorlage des Scheidungsurteils mit englischer Übersetzung verlangt werden kann, empfehle ich Ihnen, diese Dokumente bei der Beantragung der Marriage-License mitzubringen. Auch kann im Staate New York die Legalisation des Scheidungsurteils verlangt werden. Sie wären dann nicht besser dran als in Deutschland.

Wesentlich einfacher wäre die Heirat in Las Vegas zu bewerkstelligen. Zwar muss auch dort die Scheidung angegeben werden, hier reicht aber die mündliche Angabe aus. Wichtig ist bei einer Heirat in las Vegas, dass sie bei der Rückkehr nicht das Certificate of Marriage vorgelegt werden muss (wird von deutschen Standesbeamten nicht anerkannt), sondern die mit einer Apostille versehene beglaubigte Abschrift aus dem Heiratsregister. Dann wird rückwirkend zum Datum der Heirat diese ins deutsche Register eingetragen. Dies ist der einfachste Weg unter Ihren Voraussetzungen zu heiraten. Über das Internet bieten mehrere Personen die Abwicklung der Heirat einschließlich der notwendigen Bürokratie (Apostillenservice) an.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

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