Unbefristeter Arbeitsvertrag bei noch befristeter Aufenthaltserlaubnis

Online-Rechtsberatung
Stand: 12.12.2017
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Mein Schwiegersohn ist Türke und wird im Januar 2016 die unbefristete Aufenthaltserlaubnis bekommen. Er arbeitet über eine Leiharbeitsfirma bei einer großen Firma. Dort könnte er einen unbefristeten Festvertrag bekommen. Aufgrund der noch befristeten Aufenthaltserlaubnis soll er jetzt nur einen befristeten Vertrag bekommen. Gibt es eine Möglichkeit doch noch den unbefristeten Arbeitsvertrag zu bekommen? Er hat auch schon einen Antrag auf die deutsche Staatsbürgerschaft gestellt und von den deutschen Behörden die Zustimmung bekommen. Die Bearbeitung liegt jetzt in der Türkei. 

Antwort des Anwalts

Da, wie bei jedem Vertrag, Änderungen der Zustimmung des Vertragspartners bedürfen, so müßte auch bei meinem nachstehenden Vorschlag der Arbeitgeber zustimmen. Ei meinem Vorschlag wird einerseits das Interesse des Arbeitgebers nur einen Vertrag bis zum Fristende der Aufenthaltserlaubnis auszuhändigen geschützt, andererseits verhilft dieser Vorschlag Ihrem Schwiegersohn eine unbefristete Beschäftigung zu haben, wenn die unbefristete Aufenthaltserlaubnis erteilt wird.

Um dieses zu erreichen, sollte dem vorliegenden befristeten Arbeitsvertrag eine Klausel hinzugefügt werden mit dem Inhalt: „Sollte Herr X im Januar 2016 eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis erhalten, so wandelt sich der befristete Arbeitsvertrag automatisch in einen unbefristeten um.“

Mit dieser Formulierung wäre den Interessen beider Seiten Rechnung getragen.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

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