Stundenprotokoll sorgt für Minusstunden durch Feiertage: Was tun?

Online-Rechtsberatung
Stand: 24.02.2015
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Warum muss ich bei Feiertagen, an denen ich mit frei eingetragen werde, lt. Dienstplan, diese ohne Stunden aufschreiben, so dass ich dadurch in Minusstunden gerate? (Das wird hier schon seit 15 Jahren so praktiziert, ich fand es schon immer ungerecht, habe es stillschweigend zur Kenntniss genommen bis ich das jetzt meinem Mann sagte u. er mir eines anderen belehrte). Ich bin Krankenschwester in der häusl. Krankenpflege/Gehaltsempfänger u. habe eine 40 Stunden Woche, lt. Arbeitsvertrag. An Soll std. muss ich immer 160 eintragen, Feiertage zählen mit. Der AG sagt, dass dies im Gesundheitswesen immer so ist und schon war, wenn ich also an Feiertagen frei habe, habe ich keine Stunden und kann dadurch Minusstunden haben. Andererseits, wenn ich weiter so den Monats-Stundennachweis ohne Berechnung der Feiertage in den Sollstunden aufschreibe, wird sie mir demnächst dann nicht den Lohn zahlen, wenn ich am Feiertag arbeite oder zieht mir was ab. Als Gehaltsempfänger bekomme ich aber reg. mein Gehalt + Feiertagszuschuß und 1 Tag frei, wenn gearbeitet wurde an diesem Tag.
Wieso müssen aber all die Jenigen, die nicht zum Dienst eingeteilt wurden, automatisch in Minusstunden geraten. Ich denke ein Feiertag muss doch nicht gearbeitet werden und kann doch nicht als Minusstunden angerechnet werden, habe ich nicht das Recht in der Woche, wo Feiertage sind u. nicht arbeiten brauch automatisch weniger Sollstunden? Wir müssen immer ein frei eintragen, bei Feiertage, wo nicht gearbeitet wird. Es gibt in der Zusammenfassung nur Sollstd., bei mir immer 160 h und darunter die ist std. Spalten für Urlaub, Feiertge, Krank extra gibt es so nicht. Unsere Monatsstundenabrechnung umfasst also den Tag, dann Arbeitszeit von bis Pause und errechnete Std. arbeitszeit in Dezimalschreibweise. Zum Schluß unten rechts stehen die anzugebennen Sollstd und darunter Ist std. Wenn man Krank, Urlaub oder frei hat, steht dafür das Wort oder Abkürzung geschrieben. Nur bei Urlaub darf ich mir 8 h von Mo bis freitag eintragen...mehr ist nichts gesagt worden, wie zum Beispiel bei krank...müsste doch auch 8 h eingetragen werden? Eine Tranzparenz in der tats. STUNDENERRECHNUNG zugänglich für uns gibt es so nicht...woher ich auf einmal ganz viele Minusstunden haben könnte, wenn sie mal veröffentlich werden auf dem Dienstplan, weiß ich nicht, stimmt mit meiner Einreichung der Monatsstundenabrechnung auch nicht überein, seit ca. 1 Jahr habe ich nichts mehr davon gesehen, irgendwann einmal teilt sie sich mit, ein Übertrag vom verg. Jahr sieht man auch nicht, ich weiß nicht, wieviele Minus oder Plusstd. ich habe, es gibt hier keine Transparenz...Ich vermute mal, dass das Lohnbüro, wo sie das hinschicken oder faxen nur den sepparaten Zettel für die Sonntagsstunden, Feiertage, die wir gearbeitet haben, sehen. Den Stundenmonatsabrechnungsschein bestimmt nicht, bräuchten sie ja auch nicht, sind ja Gehaltsempfänger. Also muss doch die Chefin das ganz allein zusammenrechnen...und kann uns jeden Einzelnen unter Druck setzen, wenn zu viele Minusstd. sind. Wir haben aber keinen Einfluß darauf. Sie allein teilt uns ein, macht den Dienstplan immer für 4 Wochen, welcher sich oftmals bei Krankheit der AN dann ändert.

Antwort des Anwalts
  1. Dass der Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin den Dienstplan macht, ist naturgemäß so und begegnet damit keinen Bedenken.

  2. Dass sich bei Erkrankungen Verschiebungen ergeben, ist im allgemeinen auch nicht zu vermeiden und begegnet grds. auch keinen Bedenken.

  3. Nun zu Ihrer eigentlichen Hauptfrage:

Durch das Nichtarbeiten an einem Feiertag dürfen sich keine Nachteile ergeben, natürlich auch keine Minusstunden. Das „Feiertagsrisiko“ liegt beim Arbeitgeber, der Feiertag muss grds. nicht gearbeitet werden und wird trotzdem bezahlt.
Demnach muss er auch nicht nachgearbeitet werden, wie die Berechnungsmethode Ihrer Arbeitgeberin eigentlich zur Folge hat.

Das gleiche gilt bei Krankheit. Durch das Nichtarbeiten an einem Krankheitstag dürfen sich keine Nachteile ergeben, natürlich auch keine Minusstunden. Das Krankheitsrisiko liegt beim Arbeitgeber, die Krankheit muss nicht gearbeitet werden und wird trotzdem bezahlt. Demnach muss sie auch nicht nachgearbeitet werden, wie die Berechnungsmethode Ihrer Arbeitgeberin eigentlich zur Folge hat.

  1. Grds. muss Ihnen die Arbeitgeberin die Stundenberechnung nachvollziehbar mitteilen; wenn ich es richtig verstanden habe, macht sie aber aus Minusstunden keine Ansprüche geltend, sondern zahlt ein Festgehalt, so dass ein Verstoß gegen eine korrekte Aufzeichnung folgenlos bleibt.

Wenn aber der Arbeitgeber Ansprüche herleitet aus der Abrechnung wie das Einfordern von Nacharbeit oder wenn deswegen Lohn abgezogen würde, müsste die dem zugrundeliegende Abrechnung natürlich zum einen stimmen und zum anderen Ihnen auch mitgeteilt werden.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

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