Putzhilfe anmelden: Ab wie vielen wöchentlichen Arbeitsstunden verpflichtend?

Online-Rechtsberatung
Stand: 12.12.2017
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Meine Mutter ist zum Pflegefall geworden. Pflegestufe II. Hab jetzt den ganzen Haushalt am Hals incl. Rundumbetreuung meiner Mutter. Ab wieviel Arbeitsstunden wöchentlich muss ich eine Putzhilfe anmelden?

Antwort des Anwalts

Sie sind verpflichtet die Haushaltshilfe ab der ersten Beschäftigungsstunde bei der Minijobzentrale anzumelden. Die Anmeldepflicht richtet sich nicht nach der Arbeitszeit, sondern nach dem monatlichen Verdienst. Bis zu 450 € ist die Minijobzentrale zuständig. Ab 450.01 € muss die Beschäftigung dem Finanzamt und der Krankenkasse gemeldet werden, dann fallen auch Sozialversicherungsbeiträge an.

Die Minijobzentrale zieht auch die Beiträge für die Berufsgenossenschaft automatisch ein, so dass die Hilfe auch Unfallschutz genießt. Bei einem Verdienst über 450 € müssten Sie die Hilfe selbstständig bei der Berufsgenossenschaft anmelden.

Bei der Minijobzentrale geht die Anmeldung problemlos über deren Internetseite www.minijob-zentrale.de.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

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