Kündigung eines Vertrages vor der Kündigungsfrist

Online-Rechtsberatung
Stand: 13.12.2017
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Ich habe einen Arbeitsvertrag mit einer Unternehmensberatung zum 1.8.2010 erhalten. Mit folgender Klausel :
"Dieser Vertrag kann während der 6-monatigen Probezeit mit einer Frist von 2 Wochen zum 15. des Monats bzw. zum Monatsende gekündigt werden. Danach mit einer Frist von 4 Wochen."
Am 9. 2. 2011 bekomme ich eine Kündigung mit folgendem Wortlaut :
" ...den mit Ihnen geschlossenen Arbeitsvertrag vom 1.8.2010 kündigen wir hiermit innerhalb der vereinbarten Probezeit fristgerecht zum 28.2.2011 und stellen Sie ab sofort von Ihrer Tätigkeit frei."
Meine Frage : Ist diese Kündigung wirksam ? Sie wurde nach meiner Berechnung außerhalb der 6-monatigen Probezeit ausgesprochen?!
Was soll ich machen ?

Antwort des Anwalts

Sehr geehrter Mandant,

Frage : Ist diese Kündigung wirksam ? Sie wurde nach meiner Berechnung außerhalb der 6-monatigen Probezeit ausgesprochen?! Was soll ich machen ?

Der Ablauf der Probezeit bestimmt sich nach § 187 Abs. 2 iVm. § 188 Abs. 2, 2. Halbs. BGB, d.h. der erste Arbeitstag zählt bei der Fristberechnung mit. Da der 01.08.2010 ein Sonntag war, dürfte Ihr erster Arbeitstag der 02.08.2010 gewesen sein. Bei vereinbarter Arbeitsaufnahme am 02.08.2010 und einer Probezeit von 6 Monaten hätte Ihnen die Kündigung daher spätestens am 01.02.2011 zugehen müssen. Sie ist Ihnen damit erst nach Ablauf der Probezeit zugegangen und konnte damit das Arbeitsverhältnis nicht mehr während der Probezeit beenden. Es ist deshalb davon auszugehen, dass Sie ein unbefristetes Arbeitsverhältnis haben. Die Kündigung wirkt dann jedoch zum nächst zulässigen Termin. Dies ist hier der 15.03.2011 (4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende).

Sofern Ihr Betrieb mehr als 10 Arbeitnehmer beschäftigt, können Sie sich gegen die ordentliche Kündigung mit der Kündigungsschutzklage zur Wehr setzen. Die Klage ist spätestens 3 Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht einzureichen. Sie sollten sich deshalb für den Fall einer Klage zeitnah anwaltlicher Hilfe bedienen.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

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