Kann der Arbeitsvertrag einseitig geändert werden?

Online-Rechtsberatung
Stand: 14.09.2016
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Bei meinem derzeitigen Arbeitgeber habe ich seit 15.04. einen Teilzeitarbeitsvertrag mit 100 Stunden/Monat. Jetzt plötzlich will er diesen reduzieren auf ca. 40-50 Stunden. Darf er das und kann ich ggf. etwas dagegen tun?

Antwort des Anwalts

Sehr geehrte Mandantin,

Sie haben einen Arbeitsvertrag über 100 Stunden im Monat. Geändert werden kann dieser Vertrag nur einvernehmlich, das heißt, Sie müssen mit einer Änderung einverstanden sein. Wenn Sie einen geänderten Arbeitsvertrag nicht unterschreiben, wird sich an Ihrem Arbeitsvertrag auch nichts ändern.

Allerdings müssen Sie damit rechnen, dass Ihr Arbeitgeber dann den Arbeitsvertrag, wie er jetzt besteht, kündigen wird, gegebenenfalls auch mit einem Angebot zu einem neuen Arbeitsvertrag auf der Basis von 40-50 Stunden. Dagegen können Sie leider nichts machen, denn Sie arbeiten bei diesem Arbeitgeber erst seit Mitte April, so dass das Kündigungsschutzgesetz schon deshalb nicht anwendbar ist, weil Sie bei diesem Arbeitgeber noch keine 6 Monate beschäftigt sind.

Wenn Ihr Arbeitgeber also mit einer Kündigung reagieren würde, so könnten Sie dagegen leider nichts unternehmen. In diesem Falle bliebe Ihnen also nur die Möglichkeit sich entweder zu beugen, oder es auf eine Kündigung ankommen zu lassen.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

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