Ist eine Vorzeitige Kündigung bei einem Mietvertrag möglich ?
Ich habe einen Mietvertrag der die ordentlichen Kündigung erstmals zum 31.12.2011 zulässt abgeschlossen. Mein Arbeitgeber möchte mich aber zum 01.6. oder 01.07.2011 von Berlin nach Essen versetzen. Besteht hier die Möglichkeit einer vorzeitigen Kündigung des Mietverhältnisses?
Sehr geehrte Mandantin,
Ich gehe davon aus, daß der Kündigungsausschluß nicht für länger als vier Jahre vereinbart war. Dann wäre er komplett umwirksam.
In Ihrem Fall sind Sie aufgrund des Firmenumzugs bzw. örtlichen Arbeitsplatzwechsels in eine Art "Notfall" geraten, den Sie nicht selbst verursacht haben. Hier gilt die BGH-Rechtssprechung, die dem Mieter dann die Möglichkeit einräumt, sich durch Gestellung eines Nachmieters aus dem Vertrag zu lösen. Dies entspricht den Grundsätzen von Treu und Glauben, § 242 BGB, die das Mieterinteresse an der Lösung vom Vertrag höher bewertet als das des Vermieters am Festhalten am Mietvertrag. Der beruflich bedingte Ortswechsel ist hierfür ein klassisches Beispiel. Der Vermieter muß in der Regel den Nachmieter akzeptieren, es sei denn in dessen Person liegt ein wichtiger Grund, der zur Ablehnung berechtigt (z.B. mangelnde Solvenz).
Konkret sollten Sie die Situation offen bei Ihrem Vermieter ansprechen, sich ggfs. entweder auf die Nachmietergestellung schriftlich einigen oder einen Aufhebungsvertrag zu einem früheren Zeitpunkt schließen. Möglicherweise möchte Ihr Vermieter die Suche nach einem Nachmieter gern selbst in die Hand nehmen und man kann sich über die Kosten für Inserate etc. entgegenkommen.