Fristgerecht kündigen

Online-Rechtsberatung
Stand: 13.12.2017
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Ich habe laut Arbeitsvertrag eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum 01. oder zu, 15. Reicht es, wenn ich per Mail heute zum 01.08.2011 gekündigt habe, das auch bestätigt bekam, aber die schriftliche Form erst morgen einreichen kann ? Oder muss ich dann bis zum 15.09.2011 warten??

Antwort des Anwalts

Sehr geehrte Mandantin,

Frage 1.: Reicht es, wenn ich per Mail heute zum 01.08.2011 gekündigt habe, das auch bestätigt bekam, aber die schriftliche Form erst morgen einreichen kann?

Bitte schauen Sie nochmals in Ihren Arbeitsvertrag. Regelmäßig enden die Kündigungsfristen zum 15. und zum Monatsende, nicht jedoch zum 01. eines Monats. In beiden Fällen können Sie Ihr Arbeitsverhältnis nicht mehr zum 01.08.2011 kündigen, denn gem. § 623 bedarf die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder Auflösungsvertrag zu ihrer Wirksamkeit (zwingend) der Schriftform. § 623 BGB stellt zusätzlich klar, dass die elektronische Form ausgeschlossen ist. Selbst eine Kündigung per E-Mail (= elektronische Form) mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz würde nicht der Schriftform genügen. Wenn Sie morgen Ihre Kündigung schriftlich einreichen, würde die 4-wöchige Kündigungsfrist erst am 02.08.2011 ablaufen.

Frage 2.: Oder muss ich dann bis zum 15.09.2011 warten?

Folge des zuvor Gesagten ist eine früheste Beendigung zum 15.09.2011. Sofern Sie bereits zum 01.09.2011 eine neue Arbeitsstelle antreten wollen, sollten Sie den Abschluss eines einvernehmlichen Auflösungsvertrag zum Monatsende anstreben.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

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