Einladung zum Vorstellungsgespräch während Krankschreibung annehmen?
Ich bin seit fast sechs Monaten krankgeschrieben. Mein Arbeitgeber hat mir gekündigt und ich erhalte Krankengeld. Vor drei Wochen habe ich eine Bewerbung abgeschickt und jetzt eine Einladung zum Vorstellungsgespräch erhalten
Darf ich den Termin wahrnehmen?
Sie können den Termin zum Vorstellungsgespräch bedenkenlos wahrnehmen, wenn Ihnen Ihr behandelnder Arzt kein Ausgehverbot verordnet hat und mit der Wahrnehmung des Termins keine Strapazen verbunden sind, die Ihren Gesundheitszustand verschlechtern könnten. Sie müssen wissen, dass jeder Arbeitnehmer im Fall einer Arbeitsunfähigkeit infolge Erkrankung alles tun muss, um baldigst zu genesen. Er muss alles unterlassen, was den Genesungsprozess nachteilig beeinflussen kann. Weitergehendere Pflichten als die Befolgung ärztlicher Anordnungen hat der Arbeitnehmer nicht.
Demgemäß habe ich keine Bedenken, wenn Sie der Einladung zum Vorstellungsgespräch folgen, wenn damit keine anstrengende Reise verbunden ist, durch die Sie geschwächt werden könnten. Wenn Sie jedoch heute schon wissen, dass Sie ab 04.10.2016 wieder arbeitsfähig sein werden, dürften keine Bedenken bestehen, den Termin wahrzunehmen. Sie müssen während der Zeit der Arbeitsunfähigkeit sicher Arztbesuche unternehmen, Medikamente beschaffen und auch sonst Besorgungen machen müssen, während der Bezug von Krankengeld kein Hindernis für die Vorstellung ist.