Darf der Arbeitgeber den Ausgleich der Überstunden zeittechnisch bestimmen?

Online-Rechtsberatung
Stand: 29.06.2012
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Ich arbeite als Festangestellte in einer Praxis für Physiotherapie. Bei Absagen durch Patienten oder Nichtbesetzen eines Termins werden die anderen Patienten so umbestellt, dass wir entweder früher gehen, später anfangen oder später aus der Mittagspause kommen müssen. Die jeweilige Zeit müssen wir von unseren Überstunden abfeiern.

  1. Darf mich der Arbeitgeber zwingen, meine Überstunden dann abzufeiern, wie es ihm passt?
  2. Was passiert, wenn ich mit meinen Überstunden bei "0" angelangt bin?
Antwort des Anwalts

Sehr geehrte Mandantin,

Nachstehende Antworten basieren auf Ihren Angaben, vorbehaltlich entgegenstehender Vereinbarungen in Ihrem Arbeitsvertrag. Da Sie von wöchentlicher Arbeitszeit schreiben gehe ich davon aus, dass Sie nicht nach Behandlungseinheiten (leistungsbezogen), sondern nach Stunden (vereinbartes Stundenkontingent, z.B. 40 Std./Woche) mit Festgehalt entlohnt werden.

Frage 1.: Darf mich der Arbeitgeber zwingen, meine Überstunden dann abzufeiern, wie es ihm passt?

Antwort: Mangels anderweitiger vertraglicher oder tarifvertraglicher (Tarifverträge existieren im Bereich KG/Ergo/Logo nicht) Regelungen unterliegen Sie grundsätzlich dem Direktionsrecht, welches sich auf die Einteilung der vereinbarten Stunden nach den betrieblichen Notwendigkeiten bezieht. Allerdings ist der Arbeitgeber nicht berechtigt, im Wege des Direktionsrechts Mehrarbeit anzuordnen. Wird dennoch Mehrarbeit erbracht, ist diese gem. § 612 BGB gesondert und zusätzlich zu vergüten. Grundsätzlich hat der Arbeitgeber ein Wahlrecht, ob er dem Arbeitnehmer die Überstunden gesondert vergüten möchte oder ob sie durch Freizeit abgegolten werden sollen, vgl. Moll/Gragert MAH Arbeitsrecht, 2. Aufl. 2009, § 12 Rn 34. Zu berücksichtigen ist in Ihrem Fall, dass im Bereich der freien Praxen für Physio-, Ergo- oder Logopädie regelmäßig Termine abgesagt oder verlegt werden und dadurch Behandlungslücken entstehen. Auf diese berufstypischen Besonderheiten ist entsprechend Rücksicht zu nehmen, da sich ungeplante Lücken nicht ausschließen lassen. Allerdings darf dies nicht zu Einbußen beim AN führen (dazu Frage 2.). Es besteht deshalb im Rahmen des vereinbarten Stundenkontingents eine Anwesenheitspflicht. Die durch Behandlungsausfälle entstehenden Lücken gehen dann zu Lasten des AG. Es liegt an diesem, die Lücken entsprechend auszufüllen (z.B. Schreiben von Befunden etc.). Wann die Patienten Termine verlegen oder absagen, spielt deshalb im Ergebnis keine Rolle, würde aber im Zweifel in den Risikobereiche des AG fallen.

  1. Was passiert, wenn ich mit meinen Überstunden bei "0" angelangt bin?

Antwort: Überstunden bei 0 dürfte der vertraglich vereinbarte Normalfall sein. Ich gehe deshalb davon aus, dass Ihre Frage etwa so gemeint ist: Was passiert, wenn ich auf Grund der vorhandenen Behandlungseinheiten unter meinem vereinbarten wöchentlichen Stundensoll bleibe? Ein Abzug darf Ihr AG einseitig nicht vornehmen, solange Sie nicht nach abgeleisteten Stunden, sondern nach einem Festgehalt entlohnt werden. Hier verwirklicht sich das sog. Unternehmerrisiko. Aus Sicht des AG lässt sich dies z.B. nur dadurch ausschließen, dass er seine Mitarbeiter leistungsbezogen entlohnt, also etwa nach tatsächlich erbrachten Behandlungseinheiten oder nach einem Prozente-System (z.B. 40/60).

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

Rechtsberatung am Telefon

Telefonieren Sie sofort mit einem Anwalt oder einer Anwältin und stellen Sie Ihre individuelle Frage.

*1,99€/Min inkl. USt. aus dem Festnetz. Höhere Kosten aus dem Mobilfunk.

Telefonanwalt werden

Werden Sie selbstständiger Kooperationsanwalt der Deutschen Anwaltshotline AG:

  • Krisensicherer Umsatz
  • Rechtsberatung per Telefon
  • Homeoffice