Chef fordert Wechsel von Nachtschicht auf Wechselschicht: Rechtens?

Online-Rechtsberatung
Stand: 12.12.2017
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Die letzten 16 Jahre habe ich nur in der Nachtschicht gearbeitet jetzt will mein Arbeitgeber das ich 3 Schichten arbeite muss ich das machen?
Seit 2010 habe ich CML wofür ein gleichbleibender Tagesablauf notwendig ist.
Eine Bescheinigung, dass ich keine Wechselschicht arbeiten kann habe ich schon abgegeben mit der Antwort das ich dann nur Tagschicht machen soll.
Mit meinem Stundenlohn kann ich davon aber nicht leben.

Antwort des Anwalts

Zu meinem Bedauern muss ich Ihnen mitteilen, dass Sie keinen Anspruch auf eine Weiterbeschäftigung in der Nachtschicht haben werden. Ihr Arbeitgeber hat ein generelles Direktionsrecht bezüglich der Arbeitszeit gemäß § 106 GeWO. Dieses Direktionsrecht ist sehr weitgehend. Zu diesem Direktionsrecht gehört auch die Einteilung der Schichten. Die Gerichte haben in vergleichbaren Fällen entschieden, dass man als Arbeitnehmer leider grundsätzlich keinen Anspruch auf Nachtschicht hat. Dies hat zuletzt wiederum das LAG Hamm entschieden (Urt. vom 13.01.2012 - 10 Sa 1225/11). Es führt zu diesem Problem aus:
„ Allein ein aus dem Umstand, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer über längere Zeit hinweg ausschließlich in der Nachtschicht beschäftigt hat, resultiert für diesen kein Anspruch darauf, auch künftig nur nachts arbeiten zu müssen.“
Dies hat der Arbeitnehmer leider auch dann nicht, wenn er durch die neue Schichteinteilung deutlich weniger verdient, aber auf das Geld angewiesen ist. Auch dies wurde im vorliegenden Fall so entschieden.
Auch im Hinblick auf Ihre Erkrankung ist Ihr Arbeitgeber nicht verpflichtet Sie weiter in der Nachtschicht zu beschäftigen. Er will Sie in der Zukunft gleichfalls nicht in der Wechselschicht beschäftigen, sondern ausschließlich in der Tagesschicht. Hiermit hat Ihr Arbeitgeber für die Gerichte im ausreichenden Maße auf Ihren Gesundheitszustand Rücksicht genommen.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

Rechtsberatung am Telefon

Telefonieren Sie sofort mit einem Anwalt oder einer Anwältin und stellen Sie Ihre individuelle Frage.

*1,99€/Min inkl. USt. aus dem Festnetz. Höhere Kosten aus dem Mobilfunk.

Telefonanwalt werden

Werden Sie selbstständiger Kooperationsanwalt der Deutschen Anwaltshotline AG:

  • Krisensicherer Umsatz
  • Rechtsberatung per Telefon
  • Homeoffice