Besteht ein Rechtsanspruch auf Zahlung einer Abfindung?

Online-Rechtsberatung
Stand: 13.12.2017
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Ich bin jetzt seit 29 Jahren bei der Firma. Ich bin seit 15.04.09 ununterbrochen krank geschrieben. Ich hatte die Rente eingereicht nach 1/2 Jahr kam die Absage. Ich ging vor das Sozialgericht und habe die Rente auf Zeit für 3 Jahre erhalten. Jetzt meine Frage muss mir mein Chef Abfindung bezahlen?

Antwort des Anwalts

Sehr geehrter Mandant,

Leider besteht bei der von Ihnen geschilderten Fallgestaltung kein Rechtsanspruch auf Zahlung einer Abfindung. Anspruch auf Zahlung einer Abfindung besteht grundsätzlich nur, wenn durch den Arbeitgeber eine sozial nicht gerechtfertigte Kündigung ausgesprochen wurde, also im Ergebnis ein rechtlich nicht zulässiges Verhalten des Arbeitsgebers zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses führt. Der Eintritt des Arbeitnehmers in eine Erwerbsunfähigkeits- oder Altersrente ist vom Arbeitgeber nicht zu vertreten und beendet das Arbeitsverhältnis in rechtlich ordnungsgemäßer Weise.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

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