Arbeitszeitreduzierung in einer Firma mit weniger als 15 Angestellten

Online-Rechtsberatung
Stand: 12.12.2017
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Ich bin seit 09/2012 in der Firma beschäftigt, habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag von 40 Std./Woche. Da mein Privatleben auf Grund der Arbeit und auch die Gesundheit darunter leiden hatte ich meinen Arbeitgeber auf eine Verringerung der Arbeitszeit gebeten, jedoch habe ich diese nur für 3 Monate bekommen. Wir sind weniger als 15 Mitarbeiter daher kann das Teilzeitgesetz nicht wirklich weiterhelfen. Ab 01.02.2015 müsste ich wieder Vollzeit mit Spätschicht arbeiten, dies ist nicht mein Wunsch. Können Sie mir mitteilen wie ich dem entgegen gehen kann und welches Gesetz es bei weniger als 15 Mitarbeitern gibt.

Antwort des Anwalts

Leider gibt es für Mitarbeiter in Kleinbetrieben keinen gesetzlich verankerten Anspruch auf Teilzeitarbeit. Leider ist es auch so, dass das Direktionsrecht Ihres Arbeitgebers sehr weitgehend ist und er Sie auch vollumfänglich in die Schichtplanung einbeziehen kann.

Es gibt hier leider nur einen Ausweg aus dem Teilzeitdilemma. Der Gesetzgeber hat vorgesehen, dass in Elternzeit befindliche Arbeitnehmer Teilzeit arbeiten dürfen, wenn es im eigenen Betrieb nicht geht, dann muss eine Freigabe für einen Fremdbetrieb erteilt werden. Mindestens 15 Stunden und maximal 30 Stunden pro Woche dürfen die Mütter oder Väter während der Elternzeit arbeiten - auch bei einem anderen Unternehmen.
Bitte verstehen Sie mich hier nicht falsch. Ich will Sie keineswegs überreden die notwendigen Voraussetzungen für eine Elternzeit zu schaffen. Aber es bleibt außerhalb des Teilzeitundbefristungsgesetzes.

Weitere Möglichkeiten stehen gesetzlich nicht zur Verfügung. Bedenken Sie, dass Ihr Chef ein Kündigungsrecht hat, wenn Sie nicht Vollzeit arbeiten wollen.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

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