Arbeitgeber verlangt plötzlich Samstagsarbeit: Muss ich arbeiten?

Online-Rechtsberatung
Stand: 12.12.2017
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Ich arbeite in einer Veranstaltungsagentur und 40 Stunden pro Woche.
Nun hat mein Chef aber festgelegt, dass ich freitags nur von 9-12.00 Uhr
arbeiten darf. Von Montag bis Donnerstag geht die Arbeitszeit von 9 - 17.00 Uhr, je 7,5 Stunden. Am Freitag schreibt er mir die Restzeit bis 17.00 Uhr als Fehlstunden und zwingt mich dadurch am Wochenende zu arbeiten, damit ich wieder auf meine 40 Stunden pro Woche komme. Zeit zum Erholen bleibt da kaum.
Ist das rechtens?

Antwort des Anwalts

Grundsätzlich hat jeder Arbeitgeber ein sogenanntes Direktionsrecht. Der Arbeitgeber darf daher grundsätzlich in Ausübung seines Weisungsrechts, die Zeit, den Ort und die Art der Arbeitsleistung bestimmen. Dies gilt auch für eine Beschäftigung an Samstagen. Gebunden ist Ihr Arbeitgeber bei seiner Entscheidung nur durch Gesetz, Kollektiv- und Einzelarbeitsvertragsrecht. (BAG 26.11.1992 – 6 AZR 455/91).

Der Samstag ist generell ein Werktag, sodass er Sie auffordern darf, samstags zur Arbeit zu erscheinen. Etwas anderes gilt nur, wenn in Ihrem Arbeitsvertrag sich eine andere Regelung findet. Wenn in Ihrem Arbeitsvertrag festgehalten ist, dass Sie Ihre Arbeitszeit von montags bis freitags zu erbringen haben, dann darf er keine generelle Beschäftigung an Samstagen verlangen. Dann kann er dies nur ausnahmsweise als Überstunden verlangen.

Ist in Ihrem Arbeitsvertrag hierzu keine Regelung zu finden, müssten Sie samstags leider arbeiten gehen.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

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