Arbeitgeber verbietet Essen und Trinken bei der Arbeit

Online-Rechtsberatung
Stand: 06.09.2016
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Ich arbeite in der Textilindustrie, und uns wurde letzte Woche das Essen und Trinken während der Arbeit untersagt. Wir arbeiten zehn Stunden am Tag und haben nur eine halbe Stunde Mittag und unser Arbeitgeber gestattet uns nur da, zu essen und zu trinken. Wobei ich essen noch verstehe aber trinken soll man doch mindestens 1,5 Liter am Tag und die bringt man in der halben Stunde nicht zusammen. Ist das rechtens?

Antwort des Anwalts

Die grundlegende Regelung zu den zulässigen Arbeitszeiten trifft das Arbeitszeitgesetz. Dieses regelt in § 4 auch welche Pausenzeiten einzuhalten sind.
Danach sind bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden mindestens 45 Minuten Pause zu gewähren. Bei einer Arbeitszeit von zehn Stunden reicht die halbstündige Mittagspause also nicht aus. Diese Pause lässt nur eine Arbeitszeit bis zu neun Stunden zu.

Wenn in Ihrem Betrieb ein Betriebsrat bestehen sollte, empfehle ich Ihnen mit dem Betriebsrat Kontakt aufzunehmen. Es ist dann dessen Sache die Angelegenheit mit dem Arbeitgeber zu regeln. Wenn Sie den Arbeitgeber selbst ansprechen wollen, sollten Sie sich darüber klar sein, dass das der Sicherheit Ihres Arbeitsplatzes unter Umständen nicht förderlich sein kann.

Der Arbeitgeber wird aber nichts dagegen haben, wenn Sie immer dann, wenn es die Produktion zulässt, einen Schluck Wasser / Tee o.ä. aus einer Flasche nehmen um ihren Flüssigkeitsbedarf zu decken. Ausschließen will der Arbeitgeber offenbar nur Unterbrechungen des Arbeitsablaufes durch mehr oder weniger ausgiebiges Essen und Trinken. Im Zweifel würde ich mir daher lieber eine Flasche Wasser zur Seite stellen und gelegentlich einen Schluck nehmen anstatt eine Grundsatzdiskussion mit dem Chef zu führen.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

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