Arbeitgeber fordert Aufenthaltsbescheinigung vom Krankenhaus: Rechtens?

Online-Rechtsberatung
Stand: 13.12.2017
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Meine Frau liegt seit dem 01.01.14 in der Klinik (Intensivstation).
Sie war ohnehin bis zum 03.01. krank geschrieben.
Ich informierte den AG bereits über den ca. 4 wöchigen Krankenhausaufenthalt.
Bin ich darüber hinaus verpflichtet, dem unangenehmen AG auch eine Aufenthaltsbescheinigung des Krankenhauses vorzulegen?
Die Hausärztin ist der Ansicht, dass eine rückwirkende AU-Bescheinigung nach Verlassen der Klinik ausreichend sei.

Antwort des Anwalts

Sofern ein Arbeitnehmer länger als 3 Tage erkrankt ist, hat er die Arbeitsunfähigkeit durch eine entsprechende ärztliche Bescheinigung nachzuweisen. Das gilt selbstverständlich auch bei einem Klinikaufenthalt. Hier tritt die Bescheinigung der Klinik über die stationäre Aufnahme anstelle der ärztlichen Bescheinigung.

Detaillierte Angaben zur Erkrankung werden in diesen Bescheinigungen üblicherweise nicht gemacht.

Die Vorlage der entsprechenden Bescheinigung beim Arbeitgeber sollte schnellstmöglich nachgeholt werden.

Was die Möglichkeiten einer rückwirkenden Feststellung der Arbeitsunfähigkeit betrifft, überschätzt Ihre Hausärztin offensichtlich ihre Möglichkeiten. Rückwirkend kann die Arbeitsunfähigkeit nur ausnahmsweise und dann auch nur für bis zu 2 Tagen festgestellt werden.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

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