Ab wann wird ein befristeter Arbeitsvertrag zum unbefristeten ?

Online-Rechtsberatung
Stand: 13.12.2017
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Ich habe folgende Fragen: Meine Tochter hat einen befristeten Arbeitsvertrag, datiert 08.06.2009 für 1 Jahr. dieser wurde bis jetzt nicht gekündigt. Ab wann gilt er als unbefristet?
Als zweite Frage: Der Vertrag sah bis dato die 5 Tage Woche a 8 Stunden vor. Nun soll er geändert werden in 4 Tage a 10 Stunden. Ist das im Sinne des ArbZG?

Antwort des Anwalts

Sehr geehrter Mandant,

Die Verlängerung einer Befristung ist nur Möglich, wenn Sie während des befristeten Arbeitsverhältnsisses vorgenommen wird. Da der erste befristete Vertrag bereits mit Ablauf des 07.06.2010 endete, hat Ihre Tochter nun ein unbefristetes Arbeitsverhältnis. Falls der Arbeitgeber sich nun doch noch auf die Befristung beruft, muss Ihre Tochter zwingend innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Mitteilung des Arbeitgebers vor dem Arbeitsgericht eine sogenannte Entfristungsklage erheben und feststellen lassen, dass sie sich nun in einem unbefristeten Arbeitverhältnis befindet. Wenn keine Klage erhoben wird endet der Arbeitsvertrag.

Der Umfang der täglichen Arbeitszeit ist in § ArbZG geregelt:
§ 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer
Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.

Eine genereller 10-Stunden-Tag ist somit nach dem Gesetz nicht erlaubt. Es muss in gewissen Abständen ein Ausgleich durchgeführt werden. Durch Tarifvertag kann von dieser gesestzlichen Regelung allerdings abgewichen werden wenn es ich beispielsweise um Bereitschaftsdienst handelt. Falls bei Ihrer Tochter ein Tarifvertrag einschlägig ist, sollte sie diesen auf eine solche Regelung überprüfen.

Eine einseitige Änderung des Arbeitsvertrages ist nicht möglich.Entweder Ihre Tochter muss einverstanden sein oder es muss eine Änderungskündigung ausgesprochen werden. Falls dies der Fall ist sollten Sie umgehend einen Rechtsanwalt vor Ort aufsuchen.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

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