Möglichkeiten eines Mandatsentzugs

Online-Rechtsberatung
Stand: 13.09.2016
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Ein befreundeter Rechtsanwalt hatte sich bisher um meine Belange gekümmert. Im konkreten Fall geht es um Architektenrecht (HOAI), wonach mir lt. meiner ermittelten Schlussrechnung noch ca. 10.000,00 Euro von einem Kunden zustehen. Dies bezieht sich auf eine abschließende Geschäftsbeziehung bis Dezember 2010. Im Januar 2011 nahm ich erstmalig Kontakt mit besagtem Anwalt auf und nach einem Beratungsgespräch in seiner Kanzlei Anfang Februar 2011 erteilte ich ihm die erforderlichen Vollmachten, um meine Forderungen gegenüber dem Kunden durchzusetzen. Dazu überließ ich ihm auch sämtliche relevanten Unterlagen, jenes Bauvorhaben betreffend (Innenausbau).

Außer zweier lapidarer Briefe und zwei Terminsetzungen, die ohne irgendeine Stellungnahme verstrichen sind, ist nichts weiter passiert, obwohl ich bereits den Anwalt sowohl mehrfach telefonisch als auch schriftlich (E-Mail) aufgefordert hatte, tätig zu werden. Da er sich nicht mehr meldet und inzwischen acht Monate ins Land gegangen sind, ohne Ergebnis, möchte ich Mandatsentzug erreichen und die Angelegenheit an einen anderen, engagierteren Anwalt übergeben. Im Übrigen habe ich bereits ca. 1000,00 Euro Anwaltsvorschuss geleistet. Nun ist das Maß für mich überschritten. Wer könnte mich hier zielführend vertreten? Habe ich eine Chance, das Mandat weiter zu geben?

Antwort des Anwalts

Ein Anwaltsmandat kann ohne weiteres sofort und ohne Einhaltung von Fristen beendet werden, im Grunde reicht ein zweizeiliges Schreiben, etwa mit sinngemäß folgendem Inhalt: “Hiermit kündige das Mandant in der Sache gegen …. Bitte rechnen Sie den Vorschuss ab und übersenden Sie mir alle meine Unterlagen.“

Nach Ihrer Schilderung gehe davon aus, dass der Vorschuss nicht völlig verbraucht ist. Bei einem Wert von 10.000.-- € ist realistisch mit einer Rechung in der Größenordnung von ca. bis zu 700.-- € netto zu rechnen.

Gerne bin ich bereit, Sie in dieser Sache anwaltlich zu vertreten. Mandate bezüglich Honorarforderungen auf Basis der HOAI werden von mir bearbeitet. Ich schlage vor, dass Sie sich mit mir in Verbindung setzen, meine Kontaktdaten finden Sie am Ende des Emails. Sinnvoll wäre es, wenn Sie mir ein Exemplar der Schlussrechnung per Email oder Telefax vorab zukommen lassen, damit ich vorab überprüfen kann, ob die Formalien der HOAI (§§ 3-6 HOAI) eingehalten sind und wie weiter zu verfahren ist.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

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