Ab welchen Zeitpunkt geht der wirtschaftliche Nutzen auf den Erwerber einer Immobilie (Mieteingänge) über
Ab welchen Zeitpunkt geht der wirtschaftliche Nutzen auf den Erwerber einer Immobilie (Mieteingänge) über.
Zeitpunkt Notarvertrag ?
Zeitpunkt Zahlungseingang auf Notaranderkonto ?
Zeitpunkt Zahlungseingang beim Verkäufer ?
Zeitpunkt Grundbucheintrag ?
Sehr geehrter Mandant,
Die Nutznießung hängt grundsätzlich vom Eigentum an der Immobilie ab. Eigentum ensteht mit dem Tag, an dem der Erwerber ins Grundbuch eingetragen wird.
Da der Tag der Grundbuchumschreibung aber nicht vorhersehbar ist, wird in fast allen notarielllen Kaufverträgen der Tag des Übergangs von Besitz, Nutzen und Lasten genau festgelegt. Dies ist in der Regel der Tag der Kaufpreiszahlung oder ein fest vereinbarter Termin unter der Voraussetzung, dass der kaufpreis bis zu diesem Termin gezahlt worden ist.
Die vorgenannte Art der Vereinbarung hat sich bewährt, da zum einen die für die Eigentumsumschreibung erforderlichen Genehmigungen des Finanzamts (Unbedenklichkeitsbescheinigung) und der Gemeinde (Verszicht auf das Vorkaufsrecht) eine nicht kalkulierbare Zeit in Anspruch nehmen; zum anderen die Dauer der Sachbearbeitung im Grundbuchamt ebenfalls nciht vorhersehbar ist.
Mit dem Zeitpunkt des Übergangs von Besitz, Nutzen und Lasten erhalten Sie die Miete, müssen aber auch die auf der Immobilie lastenden Kosten tragen. Ein bestehendes Mietverhältnis können Sie allerdings in jedem Falle erst kündigen, wenn Sie im Grundbuch als Eigentümer eingetragen sind.