Vorbemerkung: Unterschied Pacht - Miete
Der grundlegende Unterschied zwischen einem Pachtvertrag wie dem obigen und einem Mietvertrag ist zum Einen,
dass ein Mietvertrag nur die Überlassung der vermieteten Sache regelt,
ein Pachtvertrag zusätzlich auch die Fruchtziehung, also dass Recht,
Erträge und sonstige Ausbeutungen aus der verpachteten Sache zu behalten.
Zum Anderen kann ein Mietvertrag nur die Überlassung körperlicher Gegenstände (Gegenstände,
Immobilien, nicht-landwirtschaftliche Grundstücke) zum
Gegenstand haben kann, ein Pachtvertrag kann auch über Rechte geschlossen werden.
Wenn Sie also eine reine Überlassung einer körperlichen Sache vereinbaren möchten,
sollten Sie einen Mietvertrag abschließen.
Wenn Sie eine Fruchtziehung (z.B. bei einer Gaststätte) vereinbaren möchten, oder es um ein Recht geht,
sollten Sie einen Pachtvertrag wählen.
Der gewerbliche Zweck eines Mietvertrages macht aus einem Mietvertrag noch keinen Pachtvertrag;
hierzu ist noch die Überlassung bestimmter zum Wirtschaften gedachter Gegenstände erforderlich.
Wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie einen Mietvertrag oder einen Pachtvertrag benötigen,
sollten Sie sich hierzu anwaltlich (telefonisch) beraten lassen.
Vertragsgestaltung
Im Bereich eines Pachtvertrages sind die Möglichkeiten, freie und wirksame Vereinbarungen zu treffen,
ungleich größer als zum Beispiel in einem Wohnraummietvertrag.
Das bedeutet, dass dieser Vertrag nur ein Muster darstellen kann,
der in der Regel auf Ihren speziellen Fall angepasst werden sollte.
Im Zweifel ist dieser Pachtvertrag aus der Sicht des Verpächters geschrieben,
so das Sie, wenn Sie ihn als Pächter verwenden möchten,
einige Passagen streichen können oder vielleicht sogar sollten.
Dieser ausführliche 7-seitige Entwurf eines Pachtvertrages enthält alle relevanten Klauseln:
- § 1 Pachtobjekt
- § 2 Pachtzins
- § 3 Nebenkosten
- § 4 Pachtdauer
- § 5 Zustand der Pachträume, Instandhaltungspflichten, Schönheitsreparaturen
- § 6 Inventar/Übernahme von Verträgen
- § 7 Nutzung der Pachtsache, Unterverpachtung
- § 8 Elektrizität, Gas, Wasser
- § 9 Behördliche Genehmigungen
- § 10 Verkehrssicherungspflichten
- § 11 Bauliche Änderungen durch den Verpächter
- § 12 Bauliche Änderungen / Einbringung von Einrichtungen durch den Pächter
- § 13 Betreten der Pachträume
- § 14 Beendigung des Pachtverhältnisses
- § 15 Besondere Vereinbarungen
Zudem gibt es am Ende Anmerkungen zum Unterschied von Pacht und Miete und zu den Ausgestaltungsmöglichkeiten
von Pachtverträgen.
Der vorliegende Entwurf ist nicht für Landpacht (=Pacht von landwirtschaftlichen Grundstücken) geeignet.
Stellen Sie Ihr Pachtverhältnis mit diesem anwaltlich erstellten Pachtvertrag auf eine gesunde Basis!