Ist die Familienversicherung trotz Mieteinnahmen der Tochter möglich?

Online-Rechtsberatung
Stand: 12.12.2017
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Meine Tochter studiert seit 01.09.2016 in der Schweiz. Sie erhält seit 01.01.2016 Mieteinnahmen aus Österreich im Rahmen einer Vermietung (ca. € 600 monatlich). Diese Einkünfte muss sie in Österreich versteuern, in Deutschland ist sie nicht steuerpflichtig. Aktuell liegt noch kein Steuerbescheid vor.
Frage: Kann meine Tochter trotz ihrer Einkünfte bei mir mit familienversichert (Krankenversichert) bleiben oder muss sie sich selbst krankenversichern?
Ist eine deutsche Krankenversicherung (sie ist deutsche Staatsbürgerin, mit Wohnsitz in Deutschland, nur studienhalber in der Schweiz) auch in der Schweiz gültig?
Falls sie nicht familienversichert bleiben kann, ab wann müsste sie rückwirkend versichert sein (01.01.2016 oder 01.09.2016)?
Können Sie eine Versicherung (gesetzlich oder privat) empfehlen?

Antwort des Anwalts

Anspruch auf Familienversicherung besteht nicht mehr, wenn das an sich versicherungsfähige Kind ein monatliches Gesamteinkommen von derzeit mehr als max. 415 € erzielt.

Zu diesem Gesamteinkommen zählen auch Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung unabhängig davon, wo diese erzielt werden. Trotz der Erzielung und Versteuerung der Mieteinnahmen in Österreich müssen diese nach Auffassung der gesetzlichen Krankenversicherung auch in Deutschland bei der Frage der Familienversicherung berücksichtigt werden. Mieteinnahmen von mehr als 415 € schließen damit die Mitversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung im Rahmen der Familienversicherung aus.

Dazu ist darauf hinzuweisen, dass Maßstab nicht die Bruttomiete sondern die Nettomiete ist; also der Überschuss über die laufenden Kosten (Gewinn) aus der Vermietung.

Eine eigene Versicherung ist daher in jedem Fall ab dem Zeitpunkt des erstmaligen monatlichen Überschreitens des Gesamteinkommens notwendig. Es können also Nachzahlungsansprüche entstehen, wenn die GKV von dem Einkommen Ihrer Tochter erfährt.

Soweit Ihre Tochter studiert, hat sie allerdings Anspruch auf eine Mitgliedschaft in der Versicherung der Studenten, die im Allgemeinen günstiger ist als eine freiwillige Versicherung. Bitte prüfen Sie bei Ihrer GKV, ob das auch bei einem Studium in der Schweiz möglich ist.

Eine private Versicherung kommt für Ihre Tochter nur in Betracht, wenn Sie sich überwiegend in der Schweiz aufhält und damit nicht mehr dem deutschen Krankenversicherungsrecht unterliegt.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

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