Pachtvertrag und Landpachtvertrag: Was ist der Unterschied?

Online-Rechtsberatung
Stand: 12.12.2017
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Wir haben seit dem 01.06.2004 eine Streuobstwiese gepachtet. Der Vertrag wurde über 10 Jahre geschlossen und lief am 31.05.2014 aus. Wir haben den Vertrag nicht verlängert, aber weiterhin das Grundstück genutzt. Laut Vertrag "verlängert (er) sich auf unbestimmte Zeit, wenn er nicht vorher gekündigt wird.". Der Verpächter will das Grundstück jetzt verkaufen und den Vertrag entsprechend kündigen. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach der Kündigungsfrist und damit speziell der Frage, ob es sich um einen normalen Pachtvertrag oder einen Landpachtvertrag handelt, da es hier unterschiedliche Kündigungsfristen gibt. Für mich ist das aus dem Vertrag nicht eindeutig erkennbar, daher benötige ich eine professionelle Einschätzung einer Ihrer Anwälte.

Antwort des Anwalts

Ob ein Landpachtvertrag hier vorliegt, kann ich nicht abschließend beurteilen, da mir die genaue Nutzung des Grundstücks nicht bekannt ist. Nach § 585 BGB setzt ein Landpachtvertrag voraus, daß ein Grundstück zur Landwirtschaft verpachtet wird. Auf die Einordnung des Grundstücks als zur Landwirtschaft nutzbar kommt es hingegen nicht an.

Unter Landwirtschaft versteht die Rechtsprechung die Bodenbewirtschaftung und die mit der Bodennutzung verbundene Tierhaltung, also nicht solche Betriebe, welche allein auf Mast, Zucht oder Erzeugung tierischer Produkte ausgerichtet sind. Landwirtschaft setzt voraus, pflanzliche oder tierische Produkte zu gewinnen und auf dem Markt zu veräußern. Eine rein hobbymäßige Nutzung eines landwirtschaftlichen Grundstücks führt nicht zu einem Landpachtvertrag. Hier wäre normales Pachtrecht anzuwenden. Nach dem Landpachtverkehrsgesetz hat ein Verpächter zudem unbeschadet der Vorschriften des § 3 den Abschluß eines Landpachtvertrags durch Vorlage oder im Falle eines mündlichen Vertragsabschlusses durch inhaltliche Mitteilung des Landpachtvertrags der zuständigen Behörde anzuzeigen. Wenn also keine Anzeige hier erfolgt ist, ist höchstwahrscheinlich nicht von einem Landpachtvertrag auszugehen.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

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