Konsequenzen einer vergessenen Abmeldung

Online-Rechtsberatung
Stand: 12.12.2017
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Im Jahr 2005 bin ich in die Schweiz gezogen und wohne und arbeite seitdem hier in Zürich. Ich habe damals vergessen, mich in Köln abzumelden, von derselben Wohnung, in der meine Mutter heute noch wohnt. Vor etwa 5 Jahren musste ich meinen Personalausweis erneuern. Da ich immer wieder mal zu Besuch in Köln bin und ich andernfalls für die Erneuerung nach Bern hätte fahren müssen, war es für mich einfacher, anlässlich eines Besuchs die Erneuerung in Köln zu beantragen - problemlos.
Die Auszugsbestätigung vom Vermieter, die es ja offenbar nun braucht, erhalte ich ziemlich sicher in jedem Fall vom Vermieter, meine Mutter wohnt dort bereits seit ca. 2000 im selben Haus mit seiner Familie und wir kennen ihn gut.
Wie soll ich mich in Köln abmelden? Die Situation offen schildern oder einfach hingehen und mich per heute abmelden? Ist es besser, gar nichts zu tun, es gab ja bisher kein Problem?

Antwort des Anwalts

Bisher gibt es nicht nur kein tatsächliches sondern wohl auch kein rechtliches Problem mit Ihrer Anmeldung. Wenn Sie in der Wohnung Ihrer Mutter eine Wohnung besitzen, müssen Sie auch in Köln gemeldet sein. Wohnung im Sinne des Melderechts ist jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen genutzt wird. Damit ist auch das ehemalige Kinderzimmer melderechtlich eine Wohnung, wenn es in einer gewissen Regelmäßigkeit genutzt wird.

Handelt es sich dabei um die einzige deutsche (!) Wohnung ist sie gleichzeitig auch die (deutsche) Hauptwohnung. Somit wär soweit alles in Ordnung. Allerdings setzt das schon eine regelmäßige Nutzung der Wohnung in Köln voraus – etwa wie bei einer Ferienwohnung.

Von daher denke ich, dass manches dafür spricht, die Wohnung in Köln melderechtlich aufzugeben. Der einfachste und empfehlenswerte Weg ist eine Abmeldung in die Schweiz unter Vorlage der Auszugsbescheinigung des Vermieters. Falls es dabei zu Nachfragen kommt, ist es unschädlich zu sagen, dass Sie die Wohnung in Köln bisher als Zweitwohnung bei Ihrer Mutter genutzt haben. Es erfolgt dann eine Korrektur Ihrer Meldedaten mit der Folge, dass kein Wohnsitz in D mehr besteht und Sie Ihre staatsrechtlichen Angelegenheiten zukünftig über die deutsche Botschaft in Bern regeln müssen. Mit einer Ordnungsstrafe brauchen Sie nicht zu rechnen.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

Rechtsberatung am Telefon

Telefonieren Sie sofort mit einem Anwalt oder einer Anwältin und stellen Sie Ihre individuelle Frage.

*1,99€/Min inkl. USt. aus dem Festnetz. Höhere Kosten aus dem Mobilfunk.

Telefonanwalt werden

Werden Sie selbstständiger Kooperationsanwalt der Deutschen Anwaltshotline AG:

  • Krisensicherer Umsatz
  • Rechtsberatung per Telefon
  • Homeoffice