Mietrecht - Darf Enkelin die Wohnung der Großeltern nach deren Auszug übernehmen?

Online-Rechtsberatung
Stand: 12.12.2017
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Meine Tochter hilft meinen Eltern seit geraumer Zeit ambulant. Das reicht jetzt nicht mehr aus und sie will nun ganz bei den Großeltern einziehen. Falls die Großeltern mal in betreutes Wohnen o. ä. müssen, kann meine Tochter dann die Wohnung übernehmen? Es handelt sich um einen privaten Vermieter.

Antwort des Anwalts

Ob Sie die Wohnung Ihrer Großeltern übernehmen können, wenn Ihre Großeltern in betreutes Wohnen oder in ein Alten- und Pflegeheim müssen, kann ich nicht beantworten. Über diese Frage entscheidet zur gegebenen Zeit in erster Linie der Vermieter der Wohnung Ihrer Großeltern.

Müssen Ihre Großeltern aus- bzw. umziehen, müssen sie zwangsläufig das bestehende Mietverhältnis beenden. Dann muss der Vermieter entscheiden, ob er mit Ihnen das frühere Mietverhältnis mit Ihren Großeltern fortsetzen oder einen Neuen Mietvertrag mit Ihnen abschliessen will. Ich bin sicher, dass er einverstanden sein wird, wenn Sie in der Wohnung Ihrer Großeltern verbleiben, solange Sie für ihn ein angenehmer Hausgenosse waren.

Je nach Inhalt des Mietvertrages zwischen dem Vermieter und Ihren Großeltern haben Sie vielleicht
einen Anspruch auf die Fortsetzung des Mietvertrages mit Ihnen, wenn nämlich der Mietvertrag mit Ihren Großeltern für einen festgelegten Zeitraum begründet worden ist und daher nicht gekündigt werden kann, sondern fortgesetzt werden muss.

Ich rate Ihnen, schon bald mit dem privaten Vermieter darüber zu sprechen, ob Sie die Wohnung der Großeltern weiter nutzen können, sollten diese pflegebedürftig werden und nicht mehr allein in der Wohnung leben können.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

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