Arbeitsmöglichkeiten für chinesische Bürger in Deutschland

Online-Rechtsberatung
Stand: 13.11.2015
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Ich bin ein Au-pair aus China. Nachtest Jahr Marz bin ich fertig mit meinem Au-pair-Vertrag in Deutschland. Ich möchte danach noch eine Arbeit in Deutschland finden. Ich habe jetzt B1 Sprachkenntnisse und einen Fachhochschulabschluss.

Welche Arbeit kann ich machen und was brauche ich dafür zu vorbereiten?

Antwort des Anwalts

Derzeit haben Sie meiner Vermutung nach ein beschränktes Arbeitsvisum, welches Ihnen nur die Tätigkeit als Au-Pair in Deutschland gestattet.

Für die Arbeitsaufnahme einer weiteren Arbeit benötigen Sie eine normale Aufenthaltserlaubnis (zumindest befristet) sowie eine entsprechende Arbeitserlaubnis. Hierfür ist es notwendig, dass Sie vor Ablauf Ihres jetzigen Aufenthaltstitels beantragen, dass Ihnen eine solche Aufenthaltserlaubnis und Arbeitserlaubnis erteilt wird. Wichtig ist die rechtzeitige Antragstellung!

Allerdings müssen Sie dabei berücksichtigen, dass der Regelfall gilt, dass Sie als Au-Pair den Aufenthalt nicht verlängern können und nicht einfach so zwischen verschiedenen Aufenthaltszwecken wechseln können. Dies bedeutet, dass es im Normalfall eher schwierig sein wird, direkt aus der Au-Pair Tätigkeit in eine normale Arbeitstätigkeit zu wechseln. In der Regel müssen Sie hierzu zunächst in Ihr Herkunftsland zurückreisen und von dort wieder einen neuen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis und Arbeitserlaubnis stellen.

Um dies zu umgehen können Sie versuchen, nach der Au-Pair-Zeit eine weitere befristete Tätigkeit auszuüben, zum Beispiel ein freiwilliges soziales Jahr oder den Bundesfreiwilligendienst. Weitere Informationen hierzu finden Sie über den nachfolgenden Link im Internet:

http://www.ijgd.de/dienste-in-deutschland/freiwilliges-soziales-jahr-fsj.html

http://www.ijgd.de/dienste-in-deutschland/bundesfreiwilligen-dienst-bfd.html

Häufig werden diese Möglichkeiten von Au Pairs dazu benutzt, den Aufenthaltsgrund in Deutschland zu verfestigen, was sich in der Regel bei einer späteren Entscheidung über eine Bewilligung einer Arbeitserlaubnis und Aufenthaltserlaubnis positiv auswirken kann.

Ferner könnten Sie versuchen, aus der Au-Pair Tätigkeit in ein Studium zu wechseln. Sie teilen in Ihrer Anfrage mit, dass Sie bereits die fünf den Fachhochschulabschluss haben. Möglicherweise gibt es hier in Deutschland die Möglichkeit, ein Aufbaustudium oder ein weitergehendes Studium zu machen, zum Beispiel an einer Universität oder ein Doktorandenstudium anzuschließen. Hierzu empfehle ich Ihnen eine ausführliche Studienberatung.
Eine gute Beschreibung zum Studium nach dem Au Pair Jahr findien Sie hier:

http://www.studium-weg.de/au-pair-in-deutschland/

Sollten Sie bereits eine konkrete Arbeitsstelle in Aussicht haben, würde es sich empfehlen, dass Sie hinsichtlich dieser Arbeitsstelle eine Aufenthaltserlaubnis und Arbeitserlaubnis beantragen. In der Regel muss dann aber der Arbeitgeber sich auch dafür einsetzen, dass gerade Sie die Stelle bekommen. Es handelt sich in solchen Fällen immer um Einzelfallentscheidungen und in der Regel auch um Ausnahmen, sodass kein Anspruch darauf besteht, dass in einem solchen Fall tatsächlich eine Arbeitserlaubnis bzw. Aufenthaltserlaubnis bekommen.

Häufig versuchen Au-Pair als auch nach ihrer Zeit in Deutschland eine weitere Au-Pair Stelle im europäischen Ausland, zum Beispiel in Österreich oder in den Niederlanden zu finden. Dort ist dann wiederum die Möglichkeit gegeben, ein weiteres Jahr als Au-Pair abzuleisten und dann von dort aus weitere Schritte hinsichtlich eines möglichen Arbeitsplatzes zu gehen.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

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