Ungerade Wände beim Eigenheim: Wertminderung?

Online-Rechtsberatung
Stand: 12.12.2017
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Wir stehen kurz vor der Hausübergabe (Neubau schlüsselfertig). Jeztt wurde festgestellt, dass der Hausflur und 3 angrenzende Zimmer sich nicht wie vorgesehen im rechten Winkel befinden. der Flur verläuft "schräg" und weicht auf einer Länge von 4 m mehr als 8 cm ab. Dadurch passt die neue Einbauküche nicht und muss entsprechend nachgebessert ( neue Platte, die schräg angepasst werden muss, Blenden an den Schränken) werden. Das angrenzende Schlafzimmer und der auf der anderen Seite liegende HAR sind aufgrund des schrägen Flures sind dadurch natürlich auch nicht im rechten Winkel und haben Abweichungen von 7 cm bzw. 8 cm.
Die Baukosten für den Hausbau betragen 19100 €. Für die Errichung des Erdgeschoßmauerwerkes habe ich 10% der Baukosten gezahlt.
Der Mangel ist optisch deutlich erkennbar. Eine Nachbesserung nicht mehr möglich. Die Baufirma hat ihren Fehler bereits eingestanden. In welcher Höhe kann ich eine Wertminderung fordern?

Antwort des Anwalts

Wie eine Minderung bei einer Schlechterfüllung eines Werkvertrages berechnet wird, ergibt sich aus § 638 Abs. 3 BGB. Dort steht: „Bei der Minderung ist die Vergütung in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Vertragsschlusses der Wert des Werkes in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung ist, soweit erforderlich, durch Schätzung zu ermitteln.“

Zur genauen Errechnung der Minderung wird auf den Verkehrswert abgestellt. Man verwendet hierzu folgende Formel: Verkehrswert der mangelfreien Sache : Verkehrswert der mangelhaften Sache = x
Vereinbarter Kaufpreis : x = geminderter Kaufpreis. Maßgebender Zeitpunkt für den Verkehrswert ist der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Der Verkehrswert der Sache kann dem vereinbarten Kaufpreis entsprechen, muss aber nicht.
Ich verdeutliche die Rechnung an einem freigewählten Beispiel. Die zu Grunde gelegten werte entsprechen nicht der Realität.

Haus Verkehrswert in mangelfreien Zustand 200.000
Verkehrswert mit Mängeln 150.000

Hier gilt 200.000 : 150.000 = 1,33
Kaufpreis 191.000 : 1,33 = 143.609. Dieser Betrag ist in diesem Beispiel nur zu zahlen, die Minderung beträgt also 47391 EUR.
Die Ermittlung der Verkehrswerte müssen Sie selbst bzw. ein Bausachverständiger vornehmen. Dessen Kosten wären von der Baufirma zu zahlen.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

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