Kein Visum bei kurzem Stopp einer Kreuzfahrt in englischem Hafen

Online-Rechtsberatung
Stand: 01.08.2016
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Benötigt eine Ukrainerin (mit Aufenthaltstitel für Deutschland) ein Visum, wenn mit einem Kreuzfahrtschiff für einige Stunden ein britischer Hafen angelaufen wird bzw. sie nicht an Land geht?

Antwort des Anwalts

Sie benötigt in der geschilderten Situation normaler Weise kein besonders Visum.

Englische Verwaltungsanweisungen sehen vor, daß dann, wenn Sie nicht von Bord gehen, auch eine klassische Transit-Situation ausgeschlossen werden kann. Solange Sie englischen Boden nicht betreten oder überqueren und das nachweislich auch nicht vorhaben, besteht für die englischen Behörden normaler Weise auch kein Grund, ein Visum oder eine Landing Card zu verlangen.

Nach den IMMIGRATION DIRECTORATES" INSTRUCTIONS aus 2004, die heute allerdings nur noch eingeschränkt Anwendung finden, kann in England (UK) nach dem TWOV (Transit Without Visa Concession) jedenfalls dann, wenn ein Schiff den Hafen am Folgetag wieder verläßt, auf ein formales Visum und auch die Landing Cards verzichtet werden *1).

Die englische einschlägige Vorschrift lautet:
Zitat:
Landing cards should not normally be required from passengers who will be leaving with the ship. The immigration officer may, however, require the production of landing cards by passengers if there is good reason for doing so even if the passenger is staying less than 24 hours.
Immigration Officers at ports will at ports will be required under EU legislation to accept crew and passenger lists submitted by the captain of ship on IMCO FAL forms 5 and 6. This does not oblige us to accept though the passenger or crew member.
Der Kapitän des Kreuzfahrtschiffs legt danach nach der Convention on Facilitation of International Marine Traffic lediglich dem zuständigen Immigrationsbeamten am Hafen Listen mit den Passagieren und der Besatzung vor, das sind die erwähnten Formulare IMCO FAL forms 5 and 6 *1a).
Passagiere, die mit dem Schiff den Hafen binnen eines Tages wieder verlassen, benötigen normaler Weise danach noch nicht einmal eine Landing Card.

Die vorsichtige englische Formulierung (should not normally) läßt erkennen, daß diese Regelungen im behördlichen Ermessen steht unter dem Vorbehalt des (pflichtgemäßen) Ermessens des Immigration-Officer am jeweiligen Hafen, der in der Praxis aber nur eingreifen wird, wenn ihm dafür ein besonderer Grund vorliegt.

Die geltenden Vorschriften verschärfen sich allerdings, ähnlich wie in Deutschland, derzeit überall wegen der Flüchtlingssituation.
Die nun geltenden verschärften UK Immigration Rules vom 16. Oktober 2014 gelten ab dem 1. Dezember 2014 *2), betreffen aber soweit ersichtlich nur die Visa-Anforderungen für Transitvisen und nicht die Ausnahmen.

Der bislang erklärte Verzicht auf Visen bei Kreuzfahrtschiffen, jedenfalls dann, wenn kein Landgang beabsichtigt ist, dürfte dadurch in England, soweit ersichtlich, vorläufig noch nicht betroffen sein.
Tipp: Sie sollten sich schon wegen kurzfristiger Änderungen vorsichtshalber, wenn Sie nicht sowieso schon diesbezügliche Informationen erhalten haben, vorher nochmal bei dem Reiseveranstalter nach der üblichen Vorgehensweise oder Visumserfordernissen im Fall, daß kein Landgang beabsichtigt wird, erkundigen.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

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