Unfallverursacher bestreitet im Nachhinein die Unfallbeteiligung

Online-Rechtsberatung
Stand: 12.12.2017
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Vor ca. 3 Monaten war ich in der Münchner Innenstadt in einen Auffahrunfall verwickelt. Konkret ist mir der Unfallgegner bei Stop-and-Go leicht hinten drauf gefahren. Der Schaden war marginal. Lediglich eine Delle im Heckteil (Schaden ca. 2.100 €). Der Unfallgegner schien soweit verständig, die Sache eindeutig, der Schaden gering. In der Folge haben wir die Kreuzung geräumt und auf die Polizei verzichtet. Ich habe lediglich ein Foto des Schadens an meinem Fahrzeug gemacht, die Daten des Unfallgegners aufgenommen und den Schaden der gegnerischen Versicherung gemeldet. Während der letzten drei Monate bin ich von der Versicherung immer wieder vertröstet worden (es müssten noch Details geklärt werden, etc.). Zu meiner Überraschung kam jetzt gestern die Mitteilung, daß der Unfallgegner bestreitet, überhaupt mit mir in einen Unfall verwickelt gewesen zu sein. Er wäre mir niemals drauf gefahren. Zeugen des Vorfalles gibt es nicht. Mein Fahrzeug ist mittlerweile repariert. Auch nehme ich an, daß am gegnerischen Fahrzeug nach der langen Zeit nichts mehr zu sehen ist.
Meine Frage ist einfach: Wie ist die Rechtslage in diesem Fall bzw. wie stehen die Chancen hier zu meinem Recht zu kommen? Und wie verhältnismäßig wären Aufwand bzw. Risiko hierbei?

Antwort des Anwalts

Wenn der gegnerische Haftpflichtversicherer eine Schadensregulierung auf Grund des Bestreitens der Täterschaft ihres Versicherungsnehmers ablehnt, bleibt nur die Klageerhebung möglich. In dem Rechtsstreit müssen Sie beweisen, daß Ihr Gegener, d. h. der Beklagte aufgefahren ist. Den Beweis können Sie nur durch die Parteivernehmung führen. Der Beklagte, Ihr Unfallgegner müßte als Partei vernommen werden. Das ist grundsätzlich möglich, jedoch hat der Gegener die Möglichkeit, sich nicht als Partei vernehmen zu lassen oder keine Erklärung abzugeben, § 446 ZPO. Hiernach muß das Gericht entscheiden und es dürfte Ihre Klage mangels Beweises abweisen.

Gerichtskosten entstehen in Höhe von 324,00 €. Die Anwaltskosten werden sich auf ca.625,00 € für
einen Anwalt belaufen. Lassen Sie sich anwaltlich vertreten und Ihr Gegner ebenfalls, beträgt das
Kostenrisiko insgesamt rd. 1.600,00 €.Im Fall der Klageabweisung gehen die Kosten in voller Höhe zu Ihren Lasten, sodaß Sie fast so viel an Kosten der Rechtsverfolgung tragen müssen, wie sich der Schaden beläuft (ca. 2.100,00 €).

Ich kann Ihnen nicht zur Prozeßführung raten. Allerdings sollten Sie prüfen, ob Sie vollkaskovesichert sind, wie hoch Ihre Selbstbeteiligung ist und hiernach evtl. Ihren Kasko-Versicherer um die Schadensregulierung bitten, wenn der Schadenfreiheitsrabatt dadurch nicht geschmälert wird.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

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