Arbeitserlaubnis für Ukrainer mit polnischem Schengenvisum
Ich besitze mit einem Ukrainer zusammen zu gleichen Teilen eine GmbH im Inland. Da Visa Anträge für die BRD direkt nahezu alle abgelehnt werden, möchte mein Geschäftspartner mit einem polnischen Schengen Visum einreisen. Kann er beim Arbeitsamt oder der Ausländerbehörde eine Arbeitserlaubnis erhalten, um für seine eigene Firma vor Ort in Deutschland tätig zu werden? Ist dies überhaupt notwendig?
Den Begriff „Arbeitserlaubnis“ kennt das deutsche Recht seit dem 01.01.2005 nicht mehr. Vielmehr ist einem Ausländer die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit gestattet, sofern dies im Aufenthaltsgesetz bestimmt ist oder sein Aufenthaltstitel die Ausübung der Erwerbstätigkeit ausdrücklich erlaubt.
Inhaber eines von einem Schengen-Staat ausgestellten und in seiner räumlichen Gültigkeit nicht beschränkten Visums für den kurzfristigen Aufenthalt („Schengen-Visum“ der Visumkategorie „C“) dürfen sich im Rahmen von dessen Gültigkeit im gesamten Hoheitsgebiet der Schengener Staaten aufhalten und sich darin frei bewegen. Beim Überschreiten der Binnengrenzen unterliegt auch dieser Personenkreis keinen Kontrollen
Da das Schengen-Visum auch für geschäftliche Aufenthalte gedacht ist, kenn sich Ihr Partner um die Belange seiner Firma kümmern. Während dieser Zeit ist die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit aber nicht erlaubt. Ihm ist deshalb untersagt ein abhängiges Arbeitsverhältnis einzugehen bzw. als Selbstständiger hier zu arbeiten.