Ist lügen strafbar?
Ich habe vor einiger Zeit gegenüber einem Freund eine Lüge per sms erzählt. Ich habe erzählt, dass mein Auto beschädigt wurde, was aber nicht so war. Nun ist ein Bekannter von meinem Freund und mir in Gewahrsam der Justiz und man ermittelt gegen ihn wegen verschiedener Delikte.
Mein Freund wurde nun dazu befragt und hat der Polizei auch gleich von der Beschädigung am Auto erzählt und gesagt, dass es diese 3. Person, die in Gewahrsam ist, gewesen sein könnte.
Meine Frage nun dazu, kann ich dafür belangt werden das ich diese Lüge erzählt habe und mein Freund es der Polizei gemeldet hat? Wie soll ich mich Verhalten wenn die Polizei mich dazu befragt?
Sie haben sich nicht wegen eines Aussagedeliktes strafbar gemacht. Daß Sie Ihren Freund angeflunkert haben ist strafrechtlich irrelevant. Im deutschen Strafrecht ist die falsche uneidliche Aussage in § 153 StGB geregelt. Die falsche uneidliche Aussage stellt nur die unwahren Aussagen unter Strafe, die ohne Eid vor Gericht oder einer anderweitig zuständigen Stelle als Zeuge oder Sachverständiger abgelegt werden. Da Sie hier nicht als Zeuge vor Gericht gelogen haben, wird man gegen Sie nichts unternehmen.
Sollte die Polizei Sie aber einvernehmen, dann sollten Sie dort ohne zu Zögern die Wahrheit offenbaren. Tun Sie das dann nicht, machen Sie sich dann womöglich der falschen Verdächtigung strafbar.