Bedingungen für eine Hochzeit mit einem Mann aus Serbien

Online-Rechtsberatung
Stand: 25.02.2015
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Ich möchte nächstes Jahr heiraten, mein zukünftiger Mann ist Serbe.
Ich möchte in Deutschland heiraten, ich bin deutsche Staatsbürgerin.
Wie ich nun erfahren habe, muss nach der Heirat ein Visum für die Familienzusammenführung in seinem Heimatland bei der Botschaft beantragt werden.
Ist das immer notwendig oder kann man gleich nach der Heirat auf die zuständige Ausländerbehörde gehen und die Aufenthaltserlaubnis beantragen,da man die ja eh erst nach Genehmigung der Ausländerbehörde von der Botschaft bekommt?
Nun noch die entscheidende Frage: Ich lebe zur Zeit von Hartz4. Hat mein Mann dann trotzdem Anspruch auf die Aufenthaltserlaubnis und kann zu mir kommen oder ist das unter den Umständen nicht möglich.

Antwort des Anwalts

Nach § 4 I 1 AufenthG bedürfen Ausländer für die Einreise und den Aufenthalt in Deutschland grundsätzlich eines Aufenthaltstitels. Dabei setzt die Erteilung des Aufenthaltstitels unter anderem voraus, dass der Ausländer mit dem erforderlichen Visum eingereist ist (§ 5 II Nr. 1 AufenthG).

Zwar gilt für Serben die Regel, dass eine Einreise nach Deutschland für einen Kurzeitaufenthalt von bis zu 90 Tagen visumfrei möglich ist. Dieses deckt jedoch nur die Erlaubnis zu einem kurzzeitigen Aufenthalt in Deutschland ab, z.B. zu Besuchszwecken, touristischen oder Geschäftszwecken. Ist jedoch, wie in Ihrem Fall von vorneherein ein Daueraufenthalt geplant, ist für die Einreise ein Visum erforderlich.

Reist Ihr zukünftiger Mann also ohne Visum zur Hochzeit ein, müsste er nach der Hochzeit wieder zurückreisen um ein Visum bei der Botschaft in seinem Heimatland zu beantragen, um sodann mit dem für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis erforderlichen Visum einreisen zu können.

Nur damit ist gewährleistet, dass die Voraussetzungen für einen langfristigen Aufenthalt als Ehegatte einer deutschen Staatsbürgerin in Deutschland geprüft werden können. Wichtig ist dabei vor allem der Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse.

Reist Ihr zukünftiger Ehemann also ohne einen Aufenthaltstitel zur Eheschließung nur mit seinem Reisepass ein, kann die Ausstellung eines Aufenthaltstitels zur Familienzusammenführung in Deutschland nicht beantragt werden (so Verwaltungsgericht München, Urteil vom 28.2.2012; Az.: 4 K 11.1040). Der Visumantrag muss in der deutschen Botschaft in Serbien persönlich gestellt werden.

Auf Ihre finanziellen Verhältnisse kommt es dabei im Regelfall nicht an, da das Zusammenleben in familiärer Gemeinschaft grundrechtlich geschützt ist und dieser Grundrechtsschutz höher anzusetzen ist als die Sicherung des Lebensunterhaltes (§ 28 Abs.1 Satz 3 AufenthG).

Der Weg mit den geringsten Komplikationen ist daher die rechtzeitige Beantragung eines Visums zur Eheschließung bei der deutschen Botschaft in Serbien. Die dafür notwendigen Dokumente benötigen Sie im Übrigen auch für das Standesamt, so dass nur ein vertretbarer Mehraufwand entsteht.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

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