Krankheit während der Probezeit: Kündigung rechtens?

Online-Rechtsberatung
Stand: 12.12.2017
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Nachstehende Eckdaten:

Arbeitsaufnahme 01.09.2014, vereinbarte Probezeit: 2 Wochen

Mein Vater hat sich zum 03.09.2014 krank gemeldet, Krankmeldung geht bis zum 12.09.- kann aber bis zum "letzten Arbeitstag" verlängert werden.

Da eine Weiterbeschäftigung aufgrund ärztlichen Anratens (Attest vom 09.09) nicht mehr zumutbar war, haben wir per Einschreiben am 10.09. gekündigt.

Wortlaut:

hiermit kündige ich das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Da ich noch in der Probezeit bin, erfolgt meine Kündigung mit der im Arbeitsvertrag vereinbarten Kündigungsfrist von zwei Wochen.

Frage:

Zum wievielten Datum erfolgt die Kündigung (d.h. wann ist der letzte Arbeitstag)?

Antwort des Anwalts

Um das genaue Datum der Beendigung des Arbeitsverhältnisses errechnen zu können, ist es entscheidend, wann das Kündigungsschreiben beim Arbeitgeber Ihres Mannes zugeht. Entscheidend für den Beginn des Laufs einer Frist, ist immer das Datum des Zugangs des die Frist in Kraft setzenden Schreibens. Sie müssen sich daher bei der Post erkundigen, wann das Einschreiben beim Arbeitgeber eingegangen ist.

Es sind folgende Beendigungszeitpunkte denkbar Zugang 11.9. letzter Arbeitstag 25.9.,
Zugang 12.9. letzter Arbeitstag 26.9., Zugang 13.9. letzter Arbeitstag 27.9., Zugang 15.9. letzter Arbeitstag 29.9.. Am 14.9.kann das Schreiben nicht zugehen, da dieser Tag ein Sonntag ist.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

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