Umgehen der Zweitwohnungssteuer

Online-Rechtsberatung
Stand: 16.09.2016
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Die Stadt Schleswig führt augenblicklich die Zweitwohnungssteuer ein (14 Prozent der Jahresrohmiete). Meine Frau und ich besitzen dort zu gleichen Teilen eine Zweitwohnung (42 qm), die wir ganzjährig nur für uns nutzen. Als Hauptwohnsitz bewohnen wir ein Haus, das uns zu gleichen Teilen gehört.

Würde die Steuerpflicht entfallen, wenn meine Frau ihren Hauptwohnsitz in Schleswig nimmt? Oder könnte meine Frau die Wohnung mieten? Gibt es andere Möglichkeiten, die Steuerpflicht zu vermeiden, wenn die Eigennutzung beibehalten werden soll?

Antwort des Anwalts

leider ist es nicht so leicht der Steuerpflicht für Zweitwohnungen zu entziehen.

Zunächst ist der Bürger nicht völlig frei darin zu entscheiden, was sein Erst- bzw. Zweitwohnsitz ist, da sich dieses aus dem Gesetz, konkret dem Melderechtsrahmengesetz ergibt. So enthält § 12 Abs.2 Satz 1 und 2 MRRG die folgende Regelung:

(2) Hauptwohnung ist die vorwiegend benutzte Wohnung des Einwohners. Hauptwohnung eines verheirateten oder eine Lebenspartnerschaft führenden Einwohners, der nicht dauernd getrennt von seiner Familie oder seinem Lebenspartner lebt, ist die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie oder der Lebenspartner.

Danach gilt als Hauptwohnsitz von Eheleuten der gemeinsame Wohnsitz der Familie. Wählen Sie nun getrennte Wohnsitze führt das zu der Annahme, dass Sie dauernd getrennt leben. Die Konsequenzen zeigen sich dann vor allem im Steuerrecht, da dauernd getrennt lebende Ehegatten auch getrennt zu veranlagen sind. Vorteile wie das Ehegattensplitting entfallen damit.

Davon gibt es allerdings eine Ausnahme: Wenn sich Ihre Frau aus beruflichen Gründen in Schleswig aufhält, kann sie dort unbeschadet ihre Wohnung nehmen ohne steuerrechtliche Probleme auszulösen (Stichwort: doppelte Haushaltsführung) und Zweitwohnungssteuer bezahlen zu müssen. Problem hier: Ist eine berufliche Tätigkeit in Schleswig wirklich gewollt und möglich?

Die Problematik den Behörden in Schleswig nachzuweisen, dass Ihre Frau tatsächlich überwiegend in der Wohnung in Schleswig wohnt, bleibt zwar, ist demgegenüber aber wohl das kleinere Problem.

Danach spielt es dann letztlich auch keine Rolle, ob Ihre Frau die Wohnung nun anmietet oder so dort wohnt. Bitte beachten Sie im Falle einer Mietlösung stets auch die steuerrechtlichen Konsequenzen: Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung.

Nimmt man diese steuerrechtlichen Konsequenzen in Kauf, ist es natürlich möglich, die Wohnung an eine in Schleswig lebende Person (pro forma) zu vermieten, die sich zwar dort anmeldet aber tatsächlich die Wohnung nicht nutzt. Es gibt zahlreiche Fälle, dass so eine Meldeadresse benötigt wird. Wird dieser „Schwindel“ später bekannt, haben sie allerdings schnell ein strafrechtliches Problem und Steuernachzahlungen für die Vergangenheit.

Kurz: Obwohl die Einführung der Zweitwohnungssteuer ein bundesweites Ärgernis ist, gibt es wohl kaum ein geeignetes Mittel sie ohne unvertretbares Risiko zu umgehen.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

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