Folgen für eine Gesellschaft bürgerlichen Rechtes (GbR) bei Insolvenz eines Partners

Online-Rechtsberatung
Stand: 13.12.2017
Frage aus der Online-Rechtsberatung:
  • Ich bin Inhaber einer GbR (2 Gesellschafter)
  • gegründet Juni 2011
  • Umsätze stabil, kostendekend - Gewinn wird reinvestiert in eine stetige Expansion.
  • Momentan 10 Angestellte

Sachlage:

Durch enormen Wertverlust zweier Immobilien in Griechenland, habe ich mein gesamtes Vermögen für die Ablösung der Hypotheken aufgewendet, da die Häuser nicht mehr als Deckung zugelassen waren. (Wertverlust durch die Krise in Griechenland ca. 30%)

Nun bin ich finanziell in eine enorme Schieflage geraten - vor allem im Bereich Steuern/Steuervorauszahlungen.

Ich schlittere wohl knapp an einer privaten Insolvenz vorbei - dies ist jedoch nicht zu 100% sicher.

Frage:

  • Was geschieht mit der GbR wenn ich Privatinsolvenz anmelden müsste?
  • Verliere ich automatisch alle Anteile (Die Firma wurde von zwei Kanzleien bewertet auf ca. 125000) oder kann ich meine Anteile vorher verkaufen?
  • Kann in einem Insolvenzverfahren auf die GbR zurückgegriffen werden, um meine privaten Schulden bzw. die Gläubiger zu befriedigen (womit die Gesellschaft in Gefahr geraten würde)?
Antwort des Anwalts

Zu Ihren Fragen im Einzelnen:

Leider ist es so, dass bei einer Insolvenz Ihrerseits auch Ihre GBR-anteile verwertet werden. Für den Fall, dass ein Gesellschafter einer GbR in Insolvenz gerät, hat das Gesetz in § 84 InsO die notwendigen Vorkehrungen getroffen. In Ihrem Fall ist für die konkreten Auswirkungen beachtlich, welche konkreten Regelungen Sie mit Ihrem Mitgesellschafter im Vertrag der GbR getroffen haben.

  1. Was geschieht mit der GbR wenn ich Privatinsolvenz anmelden müsste?
    Nach dem Gesetz wird im Falle einer Insolvenz eines GbR-Gesellschafters die Gesellschaft automatisch aufgelöst, mit der Folge einer Abwicklung und Auseinandersetzung der GbR, § 728 II BGB, §§ 730 ff BGB. Sollte diese automatische Auflösung nicht gewünscht sein, können Sie mit Ihrem Mitgesellschafter eine sog. Fortsetzungsklausel im Gesellschaftsvertrag vereinbaren. In diesen Fällen besteht nach den genannten §§ allerdings ein Abfindungsanspruch des insolventen bzw. ausgeschiedenen Gesellschafters. Insoweit kommt es vorrangig auf die vertraglichen Regelungen bzw. deren Wirksamkeit an. Zur Erfüllung dieser Erstattungs- bzw. Auseinandersetzungs-Ansprüche können auch Nachzahlungspflichten bzw. Ausgleichsansprüche gegen die GbR bzw. die anderen Gesellschafter in Betracht kommen. Insofern kann auch eine Haftung der anderen Gesellschafter mit ihrem Privatvermögen bestehen. Dies hängt davon ab, wie sich die Gesellschafterkonten konkret zusammensetzen und auch davon, wann welche Zahlungen aus welchem Grunde geflossen sind. Ebenfalls kann eine Haftung der anderen Gesellschafter mit ihrem privaten Vermögen eintreten, wenn Handlungen vorgenommen worden sind, die den Insolvenzverwalter zu einer Anfechtung nach den Vorschriften der §§ 129 ff InsO berechtigen.

Verliere ich automatisch alle Anteile (Die Firma wurde von zwei Kanzleien bewertet auf ca. 125000) oder kann ich meine Anteile vorher verkaufen?

Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens sind Sie nicht mehr befugt über Ihre Anteile zu verfügen. Gegen einen vorherigen Verkauf spricht aber nichts. Allerdings sind Rechtsgeschäfte 3 Monate vor der Insolvenz noch durch den Insolvenzverwalter anfechtbar. Dies regelt § 131 Inso.

  1. Kann in einem Insolvenzverfahren auf die GbR zurückgegriffen werden, um meine privaten Schulden bzw. die Gläubiger zu befriedigen?
    Wie oben geschildert wird der Insolvenzverwalter auf Ihre Anteile zurückgreifen, da das Gesetz die automatische Auflösung der GbR vorsieht.
Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

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