Diebstahl in der Familie: Wie verhalte ich mich richtig?

Online-Rechtsberatung
Stand: 12.12.2017
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Ich bin die Betreuerin und Tochter meiner 98 jährigen Mutter, die bei mir im Hause lebt. Ich bin auch bereits 61 Jahre alt. Seit Oktober 2013 habe ich immer einmal im Monat ein Seminar in Hamburg besucht, das war immer samstags von 10-17 Uhr, daher habe ich meinen Schwiegersohn gebeten, meiner Mutter das gelieferte DRK Essen auf Rädern zur Mittagszeit in die Wohnung zu bringen, da ich ja verhindert war. Ich habe den Haustürschlüssel meiner Tochter zu getreuen Händen übergeben. Sie hat dann ihrem Mann, meinem Schwiegersohn, den Schlüssel überreicht und dieser hat dann immer mein Haus betreten.
Mein Entsetzen war groß als ich feststellte, dass das gesamte Bargeld meiner Mutter verschwunden war. Ich hatte noch vor einem Monat ihre diversen Taschen, in denen auch Bargeld u.a. aufbewahrt wurde in meinem Dachgeschoß sichergestellt und auch die Tür abgeschlossen. Bei Überprüfung- was ich immer ab und zu mache - stellte ich fest, dass sich mein Schwiegersohn unrechtmäßig Zutritt verschafft haben musste. Ich hatte vor längerer Zeit bei meiner Mutter einen Ersatzschlüssel hinterlegt, für den Notfall, dass bei mir im Dachgeschoß jemand notwendig einmal rein müsste- bei Gefahr. Da ich auch nicht immer im Hause bin. Diese Situation hat wahrscheinlich mein Schwiegersohn erkannt und sich an den Portemonnaies meiner Mutter zu schaffen gemacht, denn sie waren alle leer. Auch am Bett meiner Mutter, wo sie auch noch ihr Haushaltsgeld aufbewahrt hatte, fehlten diverse Scheine. Sie bekam immer monatlich 200 Euro Haushaltsgeld und das schon über viele Jahre. Sie wird von mir betreut seit 2004. Es fehlen garantiert Euro 5.000,00. Ich habe bisher noch keine Anzeige erstattet. Was kann ich hier machen?

Antwort des Anwalts

Rein juristisch gesehen muss ich Ihnen dazu raten sofort Strafanzeige bei der Polizei zu stellen. Dies insbesondere zum eigenen Schutz. Als Betreuerin Ihrer Mutter machen Sie sich schadensersatzpflichtig, wenn Sie die Angelegenheit auf sich beruhen lassen. Sie müssen beim Betreuungsgericht einen Rechenschaftsbericht vorlegen und sollten Gelder ohne Erklärung fehlen, müssen Sie diese privat ersetzen. Der Geschädigte sind dann Sie.

Ich kann mir gut vorstellen, dass eine solche Vorgehensweise in der Familie für Unruhe sorgen kann. Aber man sollte deshalb dennoch kein kriminelles verhalten dulden. Schädigt der Schwiegersohn heute Ihre Mutter, schädigt er morgen die Tochter.

Da in dieser Angelegenheit z.Zt. wohl nur Verdachtsmomente Ihrerseits vorliegen, kann die Polizei diese durch eine Falle erhärten oder auch zerstreuen und den wahren Täter finden. Sie alleine sind aber keineswegs in der Lage die Angelegenheit zu bewältigen. Sie benötigen professionelle Hilfe. Deshalb gehen Sie zur Polizei, dort kann man Ihnen helfen.

Was die Folgen der Tat angeht, so kann Ihnen unter Umständen der Weiße Ring helfen. Im Internet finden Sie die Adresse einer Ihnen nahegelegenen Geschäftsstelle.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

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