Händler berechnet Fahrtweg nach Anspruch von Gewährleistung

Online-Rechtsberatung
Stand: 26.03.2014
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Ich habe vor ca. 1,5 Jahren große Standlautsprecher gekauft, auf die es 5 Jahre Garantie bzw. Gewährleistung gibt. Jetzt ist ein Lautsprecherchassis nicht mehr funktionsfähig, was ich dem Händler mitgeteilt habe. Er hat einen neuen Lautsprecher mitgebracht und ausgetauscht. (Der defekte Lautsprecher hat keine mechanischen Beschädigungen gezeigt). Jetzt möchte mir der Händler seine Fahrtkosten in Rechnung stellen. Ist dies rechtens ? (Fahrweg ca. 2 x 120 km + 2 Arbeitsstunden)

Antwort des Anwalts

Bei Kauf einer neuen Sache von einem Händler haben Sie für 2 Jahre gesetzliche Gewährleistungsrechte.

Der Verkäufer oder der Hersteller können Ihnen neben dem gesetzlichen Recht eine Garantie als vertragliches Leistungsversprechen geben. Eine Garantie kann neben dem gesetzlichen Gewährleistungsrecht bestehen, dieses aber weder einschränken noch beseitigen. Diese Garantie ist eine freiwilliges Leistungsversprechen und kann dementsprechend sowohl von den Voraussetzungen her, als auch von den versprochenen Garantieleistungen her im Umfang von Garantiegeber bestimmt werden. Es könnte also sein, dass bei der Durchführung einer Garantieleistung Kosten bei Ihnen hängen bleiben.

Aber nach Ihrer Darstellung zeigte sich der Mangel innerhalb der Gewährleistungsfrist von 2 Jahren. Der Händler hat den Lautsprecher also im Rahmen seiner Gewährleistungspflicht ausgetauscht. Dann hat die Kosten für die Fahrt alleine zu tragen. Verweisen Sie den Verkäufer auf § 439 Abs. 2 BGB, da steht es ausdrücklich so drin.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

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