Fitnesscenter akzeptiert Kündigung aus gesundheitlichen Gründen nicht

Online-Rechtsberatung
Stand: 28.09.2016
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Die mündliche Kündigung meines Fitnessstudiovertrags erfolgte fünf Tage nach Kündigungsfrist. Das ärztliche Attest erfolgte fünf Monate danach, wobei Attest über Therapiebeginn und folgenden Klinikaufenthalt nachträglich beigebracht werden kann. Außerdem haben die Studioinhaber meine Folgeerkrankung nach einer Tumorbehandlung mitbekommen.

Nun erklärt man mir aber, dass es sich bei diesem Vertrag um die gleiche Art wie Telefonverträge handele, die man auch nicht vor Vertragsablauf kündigen könne. Außerdem könnten Arztatteste auch Gefälligkeitsatteste sein. Man bot mir an, das verlorene Jahr als Pause zu betrachten und somit das Vertragsende auf Febr. 2015 zu verschieben. Man ist aber nicht bereit, den bereits bezahlten Jahresbeitrag von 600 Euro wenigstens anteilig zu erstatten.

Antwort des Anwalts

In Beantwortung Ihrer Frage darf ich zunächst darauf hinweisen, dass Kündigungen bestehender Verträge bei Vorliegen eines wichtigen Grundes stets möglich sind.

Kündigungen können allerdings immer nur für die Zukunft ausgesprochen werden. Die rückwirkende Kündigung eines Vertrages ist damit nicht möglich. Allenfalls kann der Vertrag mit Zustimmung des Vertragspartners rückwirkend aufgehoben werden. Ein Anspruch darauf besteht allerdings nicht.

Des Weiteren enthalten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Fitnessstudiobetreiber regelmäßig die Regelung, dass Verträge schriftlich zu kündigen sind. Dieses ist auch normalerweise so üblich. Aus Beweisgründen sollte die Kündigung dabei stets per Einschreiben erfolgen um den Zugang der Kündigung nachweisen zu können.

Wann eine eingetretene Erkrankung die außerordentliche Kündigung des Vertrages mit einem Fitnessstudio rechtfertigt, wird in der Rechtsprechung nicht einheitlich beantwortet.

In jedem Fall ist die Vorlage eines ärztlichen Attestes erforderlich aus dem schon die Art der Erkrankung und die sich daraus ergebende fehlende Nutzungsmöglichkeit der Einrichtungen des Studios ersichtlich sind. Allein ein Attest, dass der Patient das Fitnessstudio krankheitsbedingt nicht nutzen kann, lassen viele Gerichte nicht ausreichen.

Weiter muss klar sein, dass alle (!) Einrichtungen des Fitnessstudios nicht genutzt werden können. Da viele Studios heute auch Saunen oder Bäder vorhalten muss auch deren Nutzung medizinisch ausgeschlossen sein. Um dieses beurteilen zu können sind im Übrigen die detaillierten ärztlichen Atteste nötig.

Ich kann sehr wohl nachvollziehen, dass bei Ihrer Erkrankung und insbesondere bei längeren Klinikaufenthalten eine Nutzung nicht möglich ist. Gleichwohl rege ich an, die Kündigung schriftlich per Einschreiben unter Beifügung eines geeigneten Attestes zu wiederholen.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

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