Mobbing-Beschwerde führt zur Kündigung: Wie kann ich dagegen vorgehen?

Online-Rechtsberatung
Stand: 12.12.2017
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Meine Freundin ist vor einem Monat aus Bulgarien nach Deutschland gekommen um in einem Hotel als Rezeptionistin zu arbeiten. Sie hat das notwendige Arbeitserlaubnis und einen Arbeitsvertrag mit den folgenden Bedingungen: Arbeitszeit 100 Studen/Monat, Vergütung 900 Euro, sie darf auch ein Zimmer im Hotel kostenlos nutzen. Bei Bedarf sollte sie auch andere Tätigkeiten ausüben, die nicht konkret festgehalten sind. In der Tat wurde sie nur oberflächlich in die Hotel-Software eingearbeitet und sollte hauptsächlich als Zimmermädchen und Putzfrau arbeiten und zwar 6 Tage der Woche, von 6 bis 21 Uhr, mit Mittagspause ca. 2 Stunden. Sie wurde ständig gemobbt, sowohl von dem Hotelbesitzer, als auch vom anderen Personal. Nachdem sie den Arbeitgeber mit der Situation konfrontiert hatte, wurde sie fristlos gekündigt, obwohl sie einen befristeten Arbeitsvertrag mit 6 Monate Probezeit hat und die Kündigung wäre entsprechend 14 Tage gewesen.

Die Fragen:

1) Kann meine Freundin den Arbeitgeber wegen der Kündigung verklagen? Wo kann sie das machen, bzw. ist es möglich, dass ich von ihr bevollmächtigt werde um die Sache für sie zu erledigen. Das wäre notwendig sein, da sie noch am kommenden Montag Deutschland verlassen wird.

2) Aus meiner Sicht handelt es sich in diesem Fall um Ausbeutung ausländischer Arbeitskräfte und um verschleierte Schwarzarbeit. Deswegen möchte ich den Hotelbesitzer an die zuständige Behörde melden. An wen kann ich mich wenden?

Antwort des Anwalts

1) Kann meine Freundin den Arbeitgeber wegen der Kündigung verklagen? Wo kann sie das machen, bzw. ist es möglich, dass ich von ihr bevollmächtigt werde um die Sache für sie zu erledigen. Das wäre notwendig sein, da sie noch am kommenden Montag Deutschland verlassen wird Ja Ihre Freundin kann den Exarbeitgeber auf den Restlohn für zwei Wochen verklagen. Dies muß kombiniert werden mit einer Kündigungsschutzklage. Hierzu gibt es eine gesetzliche Frist von 3 Wochen nach Kündigung. Zuständig ist das für den Arbeitsort maßgebliche Arbeitsgericht. Wenn Sie es nicht wissen stellen Sie bitte eine Nachfrage ich teile Ihnen dann das Gericht mit. Bei diesem Gericht gibt es eine Rechtsantragsstelle, diese setzt Ihnen kostenlos die Klage auf. Dort kann Ihre Freundin Sie auch bevollmächtigen.

2) Aus meiner Sicht handelt es sich in diesem Fall um Ausbeutung ausländischer Arbeitskräfte und um verschleierte Schwarzarbeit. Deswegen möchte ich den Hotelbesitzer an die zuständige Behörde melden. An wen kann ich mich wenden? Hier sind zwei Behörden zuständig an welche Sie sich wenden können: Zunächst die Bundesagentur für Arbeit oder auch der Zoll. Der Zoll arbeitet nach meiner Erfahrung effektiver.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

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