Haus Schenkung trotz Hartz IV?

Online-Rechtsberatung
Stand: 12.12.2017
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Bin 58 Jahre alt, und lebe vom Hartz IV. Bin deutsche Staatsbürgerin, bin in Ungarn geboren. Meine Mutter lebt noch dort, sie möchte Ihr Haus auf mich schreiben lassen, dass ich das erbe, mit der Beschränkung, dass Sie ein lebenslanges Wohnrecht hat, und solange sie lebt, ich nicht verkaufen, und nicht vermieten kann. Soll ich es zulassen? Wann soll ich es dem ARGE melden? Womit muss ich rechnen? Die Umschreibung ist nicht erfolgt. Sieht es besser aus, wenn Sie mir das Haus schenkt, mit den gleichen Beschränkungen? Ich wäre sehr dankbar, wenn Sie mir, die Fragen beantworten könnten. Die Anwältin meiner Mutter wollte in Ungarn meine Steuernummer vom Finanzamt haben.

Antwort des Anwalts

Prinzipiell gilt, wer ein größeres Vermögen besitzt, bekommt in der Regel kein Arbeitslosengeld II. Das Vermögen wäre hier Ihr Haus in Ungarn, wobei es egal ist, ob Ihre Mutter Ihnen das Haus überschreibt oder schenkt. Das Vermögen muss jedoch "verwertbar" sein. Bei einer Immobilie, in der ein Verwandter eines Hilfeempfängers ein lebenslanges Wohnrecht hat, ist dies nicht der Fall, entschied das Bundessozialgericht am 6.12.2007 (Az. B 14/7b AS 46/06 R). Also kann die Arge Sie nicht zum Verkauf zwingen.

Dies sehen die ARGEn auch in der Regel so, beziehen sich aber häufig dann auf eine Regelung in § 23 Abs. 5 SGB II, nach der Hilfe als Darlehen gewährt werden kann, wenn dem Hilfebedürftigen "die sofortige Verwertung von zu berücksichtigendem Vermögen nicht möglich ist."

Das BSG hat aber auch hier einen Riegel vorgeschoben, denn ein solches Haus ist in absehbarer Zeit überhaupt nicht verwertbar. Die Verwertbarkeit hänge zudem nicht vom Willen des arbeitslosen Eigentümers ab. Daher muß ALG II in solchen Fällen nicht darlehensweise, sondern als Zuschuss gewährt werden.

Sie müssen nach der Übertragung des Hauses diesen Tatbestand daher sofort der ARGE melden, mit allen Einzelheiten des Vertrages. Die ARGE muß Ihnen aber weiter ALG II gewähren. Sollte sie sich nicht an das Gesetz halten wollen, sofort einen Anwalt aufsuchen der die notwendigen Schritte einleitet.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

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