Rufschädigung im Internet: Wie kann ich mich wehren?

Online-Rechtsberatung
Stand: 26.09.2016
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Ich führe ein Katzendiabetesforum, in dem unentgeltliche Beratung angeboten und durchgeführt wird.
Mitglieder eines "Konkurrenzforums" haben sich nun im öffentlichen Bereich ihres Forums diffamierend über mich geäußert. (Beiträge sind gesichert).
Ich möchte, dass das aufhört, weil es rufschädigend ist und nicht der Wahrheit entspricht. Die Besitzerin dieses Forums wurde kontaktiert und reagierte nicht.

Antwort des Anwalts

Grundsätzlich ist es natürlich nicht zulässig, im Internet Äußerungen über Dritte zu verbreiten, insbesondere, wenn diese nicht der Wahrheit entsprechen. Aus strafrechtlicher Hinsicht muss dabei immer überprüft werden, ob die Grenze zur Strafbarkeit, insbesondere der Verwirklichung der Straftatbestände der Beleidigung (§ 185 StGB), der Üblen Nachrede (§ 186 StGB) oder der Verleumdung (§ 187 StGB) erfüllt sind. Den Wortlaut der gesetzlichen Vorschriften aus dem Strafgesetzbuch finden Sie über den nachfolgenden Link oben im Internet:

http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__185.html

http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__186.html

http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__187.html

In zivilrechtlicher Hinsicht kann es sich um einen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb handeln, es können wettbewerbsrechtliche Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung, bestehen und es kann möglicherweise ein Schadensersatz oder ein Schmerzensgeld aufgrund einer Verletzung des Persönlichkeitsrechtes infrage kommen.

Ob einer dieser Ansprüche infrage kommt oder nicht, ist immer eine Frage des Einzelfalls, so dass jeweils individuell zu prüfen ist, ob eine der genannten Vorschriften erfüllt ist und ob Ansprüche bestehen. Eine generalisierende Betrachtungsweise, etwa derart, dass negative Meinungsäußerungen über Dritte grundsätzlich verboten sind, verbietet sich, da dem das Grundrecht der Meinungsfreiheit entgegensteht, welches auch im Internet dem Einzelnen weitgehende Rechte zur Meinungsäußerung zugesteht. Die Meinungsfreiheit ist grundgesetzlich Artikel 5 Abs. 1 GG geregelt. Den Wortlaut der Regelung finden Sie über den nachfolgenden Link im Internet:

http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_5.html

In Ihrem Fall handelt es sich um Forumseinträge. In solchen Fällen ist die rechtliche Situation so, dass grundsätzlich der Forumsbetreiber (Administrator) nicht für Forumseinträge Dritter haftet. Der Administrator ist auch nicht verpflichtet, permanent die Forumseinträge auf mögliche Rechtsverletzungen zu kontrollieren. Es ist allerdings so, dass der Administrator auf entsprechende Hinweise von Rechtsverletzungen reagieren muss und für den Fall, dass er aufgrund von Beanstandungen die streitigen Forumseinträge nicht löscht, dann in der Zukunft haften könnte.

Dies setzt natürlich voraus, dass es sich bei den Forumseinträgen tatsächlich um Rechtsverletzungen handelt.

In dem ersten Beitrag wird Ihnen unterstellt, Sie hätten einer Person zur falschen Behandlung der Katze geraten. Sie wenden ein, dass Sie zu der Person im Forum keinen Kontakt hatten. Sie hatten auch per Privatnachricht keinen Kontakt, was Sie allerdings nicht belegen können, weil die Privatnachricht nach einer Woche automatisch gelöscht wird.

Nach mehrfacher Durchsicht des Beitrages komme ich zu der Einschätzung, dass ich die dort getätigten Äußerungen nicht für ehrverletzend oder rufschädigend halte. Ich meine, dass diese Äußerungen von der Meinungsfreiheit gedeckt sind. Darüber hinaus werden Sie weder persönlich noch Ihr Forum konkret benannt, so dass eine konkrete Zuordnung nur eingeweihten Personen möglich sein dürfte. Darüber hinaus müsste noch geklärt werden, ob es sich um eine wahre oder unwahre Behauptung handelt. Meine Ansicht nach ist hier die Beweislage unklar und zwar sowohl dahingehend, ob es sich tatsächlich um eine falsche Behandlung gehandelt hat, wie auch dahingehend, ob Sie tatsächlich zu einer falschen Behandlung geraten haben. Diese unklare Beweislage ginge zu Ihren Lasten.

Im Ergebnis komme ich daher zu der Einschätzung, dass es nicht ratsam wäre, hier rechtliche Schritte einzuleiten.

In dem zweiten Beitrag wird Ihrer Ansicht nach Ihr Forum in Misskredit gebracht. Es wird von dem Forum abgeraten mit der Begründung, es seien „einige Dinge fragwürdig“ und die Empfehlungen in dem Forum seien nicht immer „lege artis“.

In diesem Fall ist zwar eine konkrete Zuordnung zu Ihrem Forum möglich, da dieses konkret benannt wird. Aber auch hier halte ich die Äußerung für von der Meinungsfreiheit gedeckt. Insbesondere ist aus dem Beitrag erkennbar, dass es sich um die Meinung der Nutzerin handelt, so dass es nicht darauf ankommt, ob diese wahr ist oder nicht. Darüber hinaus scheint es mir so, als sei die Meinungsäußerung nicht mit dem gezielten Vorsatz gemacht worden, Sie oder Ihr Forum zu schädigen.

Ich bin mir natürlich bewusst, dass dies keine sehr zufriedenstellende Antwort für Sie ist. Ich befürchte aber, dass ein Rechtsstreit für Sie nicht besonders Erfolg versprechend sein dürfte und lediglich unnötig Kosten produziert. Ich würde Ihnen daher raten, nichts weiter zu unternehmen.

Ich bin mir zudem bewusst, dass die individuelle Einschätzung eines Gerichts oder eines anderen Rechtsanwalts oder Ihrer Person selbst - mit allem Respekt - anders ausfallen kann, wodurch sich auch unter Umständen eine andere rechtliche Bewertung ergeben könnte.

Ich hoffe dennoch, ich konnte Ihnen mit dieser Antwort weiterhelfen. Sofern Sie noch Rückfragen haben sollten, stehe ich Ihnen natürlich gerne zur Verfügung.

Abschließend möchte ich noch darauf hinweisen, dass die Beantwortung Ihrer Frage ausschließlich auf Grundlage Ihrer Schilderung erfolgt. Die Antwort dient lediglich einer ersten rechtlichen Einschätzung. Das Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben kann möglicherweise zu einer anderen rechtlichen Beurteilung führen. Eine endgültige Einschätzung der Rechtslage ist daher nur nach umfassender Sachverhaltsermittlung möglich.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

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