Rundfunkgebühr: Muss ich für Zweitwohnsitz in WG zahlen?

Online-Rechtsberatung
Stand: 17.12.2013
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Seit Jahren zahle ich Rundfunkgebühren für ein Radio. 2013 wurde durch die Neuordnung der volle Betrag (17,98€) berechnet.

Folgende Sachlage ist vorhanden: ich wohne in einer Mietwohnung (Zweitwohnsitz) mit einer Lebenspartnerin (keine eingetragene Partnerschaft). Die Partnerin zahlt auch den vollen Beitrag. Als Erstwohnsitz bin ich im Haus meiner Eltern angemeldet, wo ich ein Zimmer habe.

Muss ich überhaupt Rundfunkgebühren zahlen?

Antwort des Anwalts

Ich gehe davon aus, daß Sie keine Rundfunkbeitrag zahlen müssen.

Wenn Ihre Eltern Rundfunkbeitrag zahlen, brauchen Sie als erwachsenes im Haushalt lebendes Kind keinen eigenen Rundfunkbeitrag zahlen.
http://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen-und-buerger/#familien

Ebenso brauchen Sie keinen Rundfunkbeitrag zahlen, wenn ihre Lebensgefährtin für ihre Wohnung den Rundfunkbeitrag entrichtet.
http://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen-und-buerger/#unverheiratete-paare

Sie finden auf der o.g. Webseite die Formulare, um sich von der Gebührenpflicht abzumelden. Eine Gebührenpflicht kann begründet sein, wenn Sie Ihr Fahrzeug gewerblich nutzen oder selbständig freiberuflich tätig wären. Jetzt wäre Ihre Betriebsstelle beitragspflichtig, auch wenn es dort keine Rundfunkgeräte gibt.

Sie erhalten die gezahlten Beiträge zurück, wenn Sie die fehlende Beitragspflicht angezeigt haben.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

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