Geständnis unter Alkoholeinfluss abgegeben: Rechtskräftig oder nicht?
Ein Alkoholiker legt vor Gericht ein Geständnis ab. Das Gericht und auch der Verteidiger wissen, dass er Alkoholiker ist, handeln aber eine geringeres Strafmaß aus, wenn er ein Geständnis ablegt. Es ergeht ein rechtsgültiges Urteil. Ist dieses Geständnis rechtsgültig, da er es nicht nüchtern abgegeben hat? Er hat einige Punkte aus der Anklageschrift nicht begangen, erwähnte dies auch während der Verhandlung, aber die Richterin sagte, entweder legt er ein Geständnis über alles ab, oder es bestehe die Gefahr, dass er ein größeres Strafmaß erhält. Besteht hier eine Möglichkeit der Revision?
Was nun Ihre Frage angeht, so ist entscheidend wie alkoholisiert der Angeklagte war. Wenn er nicht mehr verhandlungsfähig war, dann hätte nicht verhandelt werden dürfen, allerdings müsste er dann über 1,5 Promille gehabt und Ausfallerscheinungen gehabt haben und zwar nachweislich. Allgemein ist aber bei einer Entscheidung des Amtsgerichts noch Berufung möglich unabhängig vom Geständnis, diese muss eine Woche nach Verkündung des Urteils beim Amtsgericht eingelegt werden, gleiches gilt für eine Revision. Problematisch ist es nur, wenn der Angeklagte in der Verhandlung auf Rechtsmittel verzichtet hat und dies protokolliert wurde. Sonst kann in einer Berufung auch vorgetragen werden, dass der Angeklagte gewisse Teile der Taten nicht begangen hat, dies macht aber nur Sinn, wenn er das beweisen kann.