Schufa-Eintrag löschen lassen: Wie gehe ich vor?

Online-Rechtsberatung
Stand: 22.09.2016
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Ohne Ankündigung wurde mir eine Kreditkarte gekündigt, weil dort eine Mitarbeiterin eine Kontoänderung zur Abbuchung der vereinbarten Zahlungen nicht eingetragen hat. Dann hat dies ein Inkassobüro übernommen, mit denen ich eine Ratenzahlung vereinbart und eingehalten habe, dies auch inzwischen vollkommen zurückbezahlt habe. Nun musste ich einen negativen Eintrag in der Schufa über mich lesen, der eine nicht ordnungsgemäße Rückführung einer Forderung besagt. Den Eintrag hat das Inkassobüro für die Bank gemacht. Habe ich eine Möglichkeit diesen Eintrag löschen zu lassen oder zu sperren? Die Anschlussfinanzierung meiner Immobilie steht an und ich bekomme kein Darlehen.

Antwort des Anwalts

Zunächst ist die Frage zu stellen, ob der Eintrag zu Recht erfolgt ist oder nicht. Ist er rechtmäßig, so besteht nach Rückzahlung der zu Grunde liegenden Forderung nur der Anspruch auf Eintragung des Erledigungsvermerks, der allerdings noch drei Jahre eingetragen bleibt (Nachliegefrist). Es stellt sich in Ihrem Fall mithin die Frage, ob das Inkassounternehmen bzw. die Bank, die ja die Ursache zur Eintragung gesetzt hat, einen Kündigungsgrund hatte. Dies wäre der Fall, wenn Sie gröblich und trotz mehrfacher vergeblicher Mahnungen ihre vertraglichen Pflichten aus dem Kreditkartenvertrag verletzt haben. Die von Ihnen mitgeteilte Kontoänderung (was soll dies sein? Änderung der Kontonummer?) allein, kann keinen Schufa Eintrag rechtfertigen. Es muss eine Kündigung vorausgegangen sein, die ihrerseits berechtigt und Ihnen auch bekannt gewesen sein muss. Denn eine Kündigung eines Kreditvertrages oder der Geschäftsbeziehung mit der Bank erfolgt stets per Zustellung, also regelmäßig per Einschreiben/Rückschein. Sie müssten mithin glaubhaft machen, dass einerseits kein Kündigungsgrund vorlag und andererseits Ihnen keine Kündigung zugegangen ist. Nur dann hätten Sie eine realistische Chance, den Schufa Eintrag vorzeitig löschen zu lassen. Es stellt sich dann allerdings die Frage, aus welchem Grund Sie mit dem Inkassounternehmen eine Ratenzahlungsvereinbarung getroffen haben? Ansonsten müssten Sie zur Rettung Ihrer Anschlussfinanzierung der finanzierenden Bank erläutern, dass der Eintrag offensichtlich auf widrige Umstände zurückzuführen ist und Sie die Forderung bereits beglichen haben, was durch den jetzigen Erledigungsvermerk in der Schufa bestätigt wird. Dies lässt den ursprünglichen Eintrag in einem anderen Licht erscheinen.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

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