Urheberrechtsverstoß - Webmaster kopiert Inhalt von Homepage

Online-Rechtsberatung
Stand: 12.12.2017
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Als Webmaster poste ich auf mehreren meiner eigenen Webseiten unique Content. Nun ist mir aufgefallen, dass 3 meiner Artikel auf einer anderen Seite 1:1 hineinkopiert wurden ohne meine Erlaubnis zu erfragen.

Darauf hin verfasste ich selbst eine Abmahnung an betreffenden Webmaster, mit der Forderung nach 400 Euro Schadensersatz bzw bei Nichtzahlung die Einleitung rechtlicher Schritte.

Darauf hin hat der Webmaster ohne mir persönlich auf meine Nachricht zu antworten den Content wieder von seinen Seiten entfernt. Ich möchte mich jedoch damit nicht abfinden und würde der Person gerne eine Lektion erteilen.

Wie kann hier vorgegangen werden bzw welche Kosten würden hier für mich entstehen.

Antwort des Anwalts

Sie haben die Möglichkeit gegen den Verwender ihrer Bilder vorzugehen nach den Vorschriften des Gesetzes über den unlauteren Wettbewerb, bzw. Urheberrecht. Ich gehe davon aus, dass der Webmaster auch der Verwender ist. Ansonsten müssten Sie zunächst den Verwender nochmals anschreiben.

Sie sollten den Verwender nicht nur abgemahnt haben, sonder sie müssen Ihn unter Fristsetzung (bis zum x.x.2012) auch eine strafbewehrte Unterlassungserklärung haben zukommen lassen. Sollte er darauf nicht reagieren, bzw. reagiert haben können Sie beim zuständigen Landgericht eine einstweilige Verfügung gegen den Verwender auf Unterlassung einreichen Im Falle des Obsiegens hat dieser die Kosten zu tragen. Sie werden aber wahrscheinlich obsiegen.

Zusätzlich steht Ihnen Schadensersatz zu, ob 400 € angemessen sind, kann ich so nicht beurteilen, bei Bilderverwendung pro Bild sind im Allgemeinen etwa 80 -100 € angemessen. Dies wäre beim zuständigen Amtsgericht einzuklagen.

Das Verfahren vor dem Landgericht können Sie nicht selbst betreiben, dort herrscht Anwaltszwang. Beim Amtsgericht können Sie selbst tätig werden.

Bei einem angenommenen Streitwert von ca. 8.000 € betragen die Kosten für das Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ohne mündliche Verhandlung beim Landgericht 661,16 € zzgl. 448 € Gerichtskosten. Ihr Gesamtrisiko nach mdl. Verhandlung beträgt 2997 €.

Der Schadensersatzprozess ist erheblich billiger.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

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