Übernahme der Gutachterkosten nach Verkehrsunfall

Online-Rechtsberatung
Stand: 12.12.2017
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Ich hatte im März einen unverschuldeten Verkehrsunfall.
Der Schaden wurde reguliert (ca.1100 Euro, nach Abschlag der Versicherung da ich selbst repariert habe, 900 Euro).

Nun habe ich vom Gutachter eine Rechnung bekommen da die vers. ihm seine kompletten Kosten nicht übernimmt. Der Gutachter meint ich sei verpflichtet ihm den Rest zu zahlen, ich könnte/würde dann den Rest seiner Rechnung von der Versicherung (WGV) zurückbekommen. (Rest 288 euro, insgesamt 588 euro)

Ist diese Aussage des Gutachters richtig, oder muss er sich selber um den Rest bei der Vers. kümmern?

Habe ich ein Recht auf Erstattung des Restes, wenn ich den Gutachter bezahle?

Antwort des Anwalts

Der Gutachter hat dem Grunde nach Recht. Sie haben ihm den Auftrag erteilt und schulden ihm daher die weiteren Kosten. Sie können sich dann mit der gegnerischen Versicherung ins Benehmen setzen und dort Ihre Kosten erstattet bekommen.

Aber Vorsicht!!

Es kann sein, dass der Gutachter überhöhte Kosten in Ansatz gebracht hat und deshalb ihm ein weiteres Honorar nicht zusteht. Angesichts der Höhe des Schadens sind die Gutachterkosten meines Erachtens hier auch recht hoch bemessen.

Setzen Sie sich bitte deshalb mit der gegnerischen Versicherung ins Benehmen und bitten um Erklärung, warum die Gutachterkosten nicht in voller Höhe bezahlt wurden. Sollte meine Vermutung stimmen, daß der Gutachter ein zu hohes Honorar gefordert hat, teilen sie dieses Ergebnis dem Gutachter mit. Sollte der Versicherung ein Fehler unterlaufen sein, bitten Sie bitte di Versicherung diesen zu korrigieren.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

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