Schwester bricht Versprechen und zahlt Geld nicht

Online-Rechtsberatung
Stand: 12.12.2017
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Letztes Jahr ist mein Bruder verstorben. Er lebte allein und wurde erst nach
Tagen tot in seiner Wohnung aufgefunden.
Die Polizei informierte mich und ich ging am selben Abend zu unserer Schwester, um sie in Kenntnis zu setzen.

Sie holte sofort einen Umschlag aus einem Schrank und öffnete ihn, obwohl darauf stand: „Nur im Beisein eines Notars zu öffnen.“

Es war ein Testament unseres Bruders aus dem Jahre 2008 darin, in dem, der Sohn von meiner Schwester, als Alleinerbe vorgesehen war. Meine Schwester wurde mit 50.000 Euro bedacht und sollte davon die Beerdigungskosten
bezahlen.

Obwohl ich nichts bekommen sollte, bin ich mit meiner Schwester in die Wohnung unseres verstorbenen Bruders nach Ravensburg gefahren, um alles Erforderliche in die Wege zu leiten. „Beerdigung, Haushaltsauflösung,
die ganze bürokratische Abwicklung mit Behörden, Ämtern usw.

Da ich Industriekaufmann gelernt hatte und jahrzehntelang als Angestellter
im öffentlichen Dienst tätig war, kenne ich mich mit dem o. g. Thema aus.
Dann fanden wir in der Wohnung ein Testament von 1993, in dem ich als Alleinerbe vorgesehen war.

Am Abend im Hotel sprachen wir über die ganze Sache und sie versprach mir dann:
„Wenn Du hier alles abgewickelt hast, bekommst Du dafür 20000 Euro.“

Einziger Zeuge, dass sie mir das Geld versprochen hat, ist meine Frau. In ihrem Beisein hat meine Schwester gesagt, dass ich das Geld bekomme.

Ich habe alles erledigt. Beweise sind genug vorhanden. Obwohl ich sie mehrfach
aufgefordert habe, das Geld zu überweisen, weigert Sie sich jetzt.

Sie ließ sogar einen Sühnetermin vor dem Schiedsamt platzen.

Meines Erachtens liegt hier ein mündlicher Vertrag vor und sie hat Vertragsbruch begangen.

Meine Frage: Wie groß sind die Erfolgschancen, einen Zivilprozess zu gewinnen?

Antwort des Anwalts

Zwischen Ihnen und Ihrer Schwester ist kein wirksamer Vertrag zu Stande gekommen. Ihre Schwester musste nicht an Sie leisten, denn Sie ist selbst kein Erbe, sondern nur Vermächtnisnehmer. Der zwischen Ihnen geschlossene Vertrag ist daher rechtlich wohl als Schenkung einzuordnen und hätte daher der notariellen Beurkundung bedurft. Ohne eine solche ist daher ein solcher Vertrag formnichtig.

Sie haben aber gegenüber Ihrem Neffen einen Pflichtteilsanspruch. Diesen müssen Sie geltend machen innerhalb dreier Jahre nach Kenntnis der Enterbung, also dem Tag des Fundes des Testaments. Ihre Pflichtteilsquote beträgt ¼ des Gesamtnachlasses also inklusive des Vermächtnisses an Ihre Schwester.

Sie müssen wie folgt vorgehen: Fordern Sie Ihren Neffen auf ein notarielles Nachlaßverzeichnis innerhalb einer Monatsfrist zu erstellen. Dann errechnen Sie Ihren Pflichtteilsanspruch und machen Ihn geltend.

Sollte er das Nachlaßverzeichnis nicht erstellen müssen Sie vor dem Ablauf dreier Jahre nach Kenntnis der Enterbung eine Stufenklage auf Auskunft und Zahlung erheben. Da der Pflichtteil mindestens ¼ von 50.000 € besteht geht dies nur mit Anwaltszwang beim Landgericht.

Bekommen Sie Auskunft fordern Sie Ihren Neffen zur Zahlung des errechneten Betrages auf.
Zahlt er auf Mahnung nicht müssen Sie Zahlungsklage beim zuständigen Landgericht erhebn. Gleichfalls vor dem Ablauf dreier Jahre nach Kenntnis der Enterbung.

Da das Erbrecht recht kompliziert ist und Sie im Klagefalle einen Anwalt benötigen, empfehle ich sofort einen Analt einzuschalten.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

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