Händler erstattet Geld für zurückgesendeten Artikel nicht

Online-Rechtsberatung
Stand: 14.11.2013
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Ich habe im Internet ein Hundebett gekauft, dass ich nach Erhalt geprüft und umgehend wieder an den Händler zurück gesendet habe. Der Händler hat mir per E-Mail die Retoure bestätigt und mitgeteilt, dass die Rückzahlung des Geldes in 30 Tagen nach Erhalt der Rücksendung erfolgt.

Nun sind die 30 Tage rum, auf meine Mails wird nicht reagiert und meine ihm gesetzte Rückzahlungsfrist galt bis Freitag, 28.09.

Leider hat der Händler weder reagiert noch mein Geld zurück überwiesen. Jetzt benötige ich entsprechende Hilfe, um an mein Geld zu kommen.

Was kann ich tun, wie würde eine anwaltliche Hilfe aussehen und welche Kosten würden auf mich zukommen? Ich habe keine Rechtsschutzversicherung.

Antwort des Anwalts

Da der Verkäufer sich mit der Rückzahlung des Kaufpreises in Verzug befindet, haben Sie grundsätzlich die Möglichkeit, von ihm neben der Rückzahlung des Kaufpreises auch die Erstattung der notwendigen Rechtsanwaltskosten in Höhe des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) zu verlangen. Die gesetzlichen Gebühren für die außergerichtliche Vertretung beläuft sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz auf 46,41 Euro inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Sofern Sie die Kosten der anwaltlichen Vertretung nicht bezahlen können, können Sie Beratungshilfe beantragen. Weitere Informationen zur Beratungshilfe finden Sie über den nachfolgenden Link im Internet.

http://www.justiz.nrw.de/BS/formulare/beratungshilfe/AG_I_1.pdf

Bei der Beratungshilfe haben Sie lediglich eine Selbstbeteiligung in Höhe von zehn Euro.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

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