Änderungsvertrag mit weniger Lohn

Online-Rechtsberatung
Stand: 08.11.2013
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Überraschend zu Beginn meiner heutigen Spätschicht wurde mir ein Änderungsvertrag vorgelegt, nachdem ich auf 20% meines Gehaltes ab dem 1. Oktober verzichten soll. Grund ist die schlechte Wirtschaftslage der Firma. Aus meiner Abteilung wurde ein Kollege entlassen. Die übrigen sollen ebenfalls auf Gehalt verzichten. Der Verzicht ist nicht zeitlich begrenzt oder hat eine irgendwie geartete Zusage auf z. B. Kündigungsschutz. Den Änderungsvertrag soll ich bis Morgen unterzeichnen. Wie soll ich mich in diesem Fall verhalten.
Kündigungsfrist ist vertraglich vier Wochen zum Monatsende. Ich bin seit 5 Jahren im Betrieb.

Antwort des Anwalts

Ein ganz wichtiger Rat vorab: Lassen Sie sich in keiner Weise, insbesondere auch nicht zeitlich, vom Arbeitgeber unter Druck setzen. Es besteht keine Notwendigkeit, einer Änderung des Arbeitsvertrages bis morgen zuzustimmen. Selbst wenn diese ab 01.10. Gültigkeit erhalten soll, kann sie auch durchaus später mit Rückwirkung auf den 01.10. vereinbart werden.
Allein, wie dieses Anliegen an Sie herangetragen wurde, kommt bereits einem Überfall gleich. Es kann nicht verlangt werden, dass derart weitreichenden Regelungen innerhalb von 24 Stunden ohne Möglichkeit ausreichender Prüfung zugestimmt wird.
Der seitens des Arbeitgebers gewünschte teilweise Gehaltsverzicht mag jedenfalls aus dessen Sicht der realistische Versuch sein, einen wirtschaftlichen Engpass durch Einsparung von Personalkosten zu überbrücken und insbesondere weitere Kündigungen zu vermeiden. Ob dieses Konzept jedoch auch Erfolg zeitigt, kann sehr wahrscheinlich niemand sicher beurteilen.

Sicher können durch solidarische Verzichtserklärungen der Mitarbeiter (wobei hier alle einbezogen sein sollten) ein erheblicher Kostenfaktor gesenkt werden, hierdurch auch eine ungünstige Auftragslage ausgeglichen werden. Für den einzelnen Mitarbeiter hat dies – wie Sie zum Teil auch schon richtig angesprochen haben – weit reichende Folgen. Sollte trotz aller Anstrengungen eine betrieblich bedingte Kündigung nicht vermieden werden können, wirkt sich das reduzierte Gehalt bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes aus. Zudem ist ein Verzicht zeitlich zu befristen, um dann zu prüfen, ob die Maßnahmen greifen, sie aufgehoben werden können oder verlängert werden müssten.
Hierfür ist ein Gesamtkonzept erforderlich, das allein aus Fairnessgründen den Mitarbeitern vorgestellt werden sollte, ehe man Sie zu einem Verzicht auf Gehaltsansprüche „nötigt“.

Weiter halte ich es für erforderlich, vorab andere Möglichkeiten wie z.B. Anmeldung von Kurzarbeit zu prüfen. Außerdem ist die Frage, ob ein Tarifvertrag gilt, der in keinem Fall hinsichtlich der dort vereinbarten Löhne unterschritten werden darf.

Da für Sie die Zeit drängt, folgende Empfehlung:
Sie unterzeichnen morgen nichts sondern bitten um Aushändigung eines Entwurfs der Änderungskündigung und Bedenkzeit bis mindestens zum 05.10., um die Angelegenheit in Ruhe prüfen zu können. Sollte man Ihnen daraufhin kündigen, wäre binnen drei Wochen Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einzureichen. Betriebliche Gründe dürften nicht durchstehen, da es allein eine Reaktion auf die nicht erfolgte sofortige Zustimmung zur Änderungskündigung wäre. Es handelt sich hierbei meiner Meinung nach um Nötigung, eventuell sogar Erpressung im Sinne des Strafgesetzbuches.

Wenn Sie den Entwurf haben, biete ich Ihnen gern an, mir diesen sowie Ihren Arbeitsvertrag zur Prüfung zu übersenden. Sie können selbstverständlich auch einen Arbeitsrechtler vor Ort um Beratung aufsuchen.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

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