Antrag auf Visum zwecks Eheschließung

Online-Rechtsberatung
Stand: 16.10.2013
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Ich bin deutsche Staatsbürgerin und möchte meinen kenianischen Freund in Deutschland heiraten. Wir möchten für ihn ein Visum zur Eheschließung beantragen.
Im Antragsformular wir gefragt, ob bereits eine Arbeitserlaubnis vorliegt.

  1. Frage
    Ist es erforderlich bzw. überhaupt möglich für ihn im voraus eine Arbeitserlaubnis zu beantragen?

Außerdem wird nach den Mitteln zum bestreiten des Lebensunterhalts gefragt.

  1. Frage
    Muss ich finanziell für ihn aufkommen können?
    (Ich bin Studentin beziehe Bafög und arbeite auf 400€-Basis)
    Oder können sich meine Eltern für Ihn verpflichten?
    Oder ist es ausreichend, anzugeben, dass er hier eine Arbeit suchen wird?

  2. Frage
    zur Krankenversicherung
    Ist es ausreichend für ihn für die ersten drei Monate eine Reisekrankenversicherung abzuschließen?

Antwort des Anwalts

Für die Beantragung eines Visums zum Zwecke der Eheschließung sind folgende Unterlagen bei Antragstellung vorzulegen:

  • Reisepass des Antragstellers im Original und 2 Kopien
  • 2 biometrische Passfotos
  • 2 Antragsformulare für Langzeit-Visa unterschrieben im Original
  • Reisepass oder Personalausweis des künftigen deutschen Ehegatten
  • Geburtsurkunde im Original und 2 Kopien
  • Ehefähigkeitszeugnis im Original und 2 Kopien
  • Sprachnachweis Mindestlevel A 1(z.B. über Goethe-Institut Nairobi)
  • schriftliche Absichtserklärung zur Eheschließung unter Angabe des vollständigen Namens
    und Anschrift des künftigen dt. Ehepartners im Original und 2 Kopien oder
  • Anmeldebestätigung des Standesamtes in Deutschland (Original und 2 Kopien)

Dier Ihnen vorliegenden Visavordrucke sind Formulare für verschiedene Aufenthaltszwecke. Sie beinhalten daher auch Fragen, die für die Erteilung eines Visums zur Eheschließung nicht relevant sind.

Daher ist die Frage zu einer Arbeitserlaubnis obsolet. Sie wird erst nach der Eheschließung mit der dann zu erteilenden Aufenthaltserlaubnis erteilt.

Auch Fragen zu Ihren Einkommensverhältnissen sind obsolet. Auch bedarf es bei dem Visum zur Eheschließung keiner Verpflichtungserklärung. Wenn Ihre Eltern eine solche abgeben wollen, schadet das natürlich nicht.

Der Abschluss einer Krankenversicherung für die ersten 3 Monate ist empfehlenswert und sollte nachgewiesen werden. Dabei sollte die Krankenversicherung zunächst so lange laufen wie die Gültigkeit des Visums beträgt. Nach der Hochzeit besteht Krankenversicherungspflicht und – schutz in Deutschland.

Bitte achten sie darauf, dass alle oben genannten Urkunden bei Antragstellung in der Botschaft mit vorgelegt werden um eine Zurückweisung des Antrages zu vermeiden. Rechnen Sie bitte auch mit einer Bearbeitungsdauer von mehreren Wochen für die Bearbeitung des Antrages.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

Rechtsberatung am Telefon

Telefonieren Sie sofort mit einem Anwalt oder einer Anwältin und stellen Sie Ihre individuelle Frage.

*1,99€/Min inkl. USt. aus dem Festnetz. Höhere Kosten aus dem Mobilfunk.

Telefonanwalt werden

Werden Sie selbstständiger Kooperationsanwalt der Deutschen Anwaltshotline AG:

  • Krisensicherer Umsatz
  • Rechtsberatung per Telefon
  • Homeoffice