Rechnung von Immobilienbüro - Begleichungsfrage

Online-Rechtsberatung
Stand: 08.10.2013
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Nach dem unerwarteten Unfalltod meines Ehegatten im Januar2011 erbten mein Sohn (10 J.) und ich u.a. ein vermietetes Wohn- und Geschäftshaus, welches ich im November 2011 zur Reduzierung der Darlehensverpflichtungen verkaufte. Mit der Abwicklung des Verkaufs wurde seitens der Käufer ein Immobilienbüro beauftragt. Bislang wurden 20.000,-- € vom Kaufpreis noch nicht ausbezahlt, da es ein streitiges Mietkautionskonto gibt: Mit einem noch bestehenden gewerblichen Mieter wurde am 08.04.2010 eine rechtmäßige und von beiden Seiten anerkannte Aufrechnung des Kautionskontos wegen rückständiger Mieten vorgenommen. Der Mieter hatte seinerzeit kurzfristig die Geschäftsfläche untervermietet, was ihm vertragsgemäß zustand, da er den Laden nur aus konkurrenzschutztechnischen Gründen angemietet und nie selber genutzt hat.

Da das Geschäft seit Verlassen des säumigen Untermieters leersteht, seither die Mieten des regulären Mieters regelmäßig eingehen und wegen "Nicht-Nutzung" keinerlei Unkosten entstehen, hatte mein Ehegatte zu keiner Zeit den Ausgleich des Kautionskontos eingefordert. Somit stand das Kautionskonto dieses Mieters zur Zeit des Verkaufs auf "0"

Nun erhalte ich vom beauftragten Immobilienbüro eine "Schlußabrechnung", in der die Kaution in voller Höhe nebst Zinsen seit 08.04.2010 in Abzug gebracht werden soll. Obliegt es nicht dem neuen Eigentümer, die Auffüllung des Kautionskontos vom Mieter zu fordern? (Käufer kassiert seit November 2011 die Mieten)
Desweiteren in Abzug gebracht werden soll eine Rechnung des vom Käufer beauftragten Immobilienbüros über den zusätzlichen Aufwand i.H.v. 1.517,25. Diese Rechnung ist an die Käufer adressiert, da ich nunmal kein Vertragspartner bin. Ist dies rechtens?

Antwort des Anwalts

Hier ist zunächst abzuklären, wie die Punkte Kautionskonto und auch Kosten des Immo-Büro im Grundstückskaufvertrag geregelt wurden. Wenn keine spezielle Regelung getroffen wurde und Sie beim Kauf auf die Situation hinsichtlich des Kautionskontos hingewiesen haben, so geht dieses Konto in der jetzigen Form auf den Käufer über, der dann für die Beitreibung der offenen Kosten zuständig ist. Problematisch ist die Angelegenheit nur, wenn Sie auf konkrete Anfrage des Käufers hin die Situation hinsichtlich des Kautionskontos verschwiegen haben, dann würden eventuelle Schadensersatzansprüche des Käufers bestehen.
Was nun die Kosten des Immobilienbüros angeht, so stellt sich die Frage, was für ein zusätzlicher Aufwand dies sein soll. Des Weiteren ist für diese Kosten der Käufer zuständig, da er den Vertrag mit dem Immobilienbüro geschlossen hatte. Ich würde im Zweifel bei diesem Immobilienbüro anrufen und nachfragen, welcher Aufwand hier von Ihnen erstattet werden soll.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

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